Zahlreiche Ausnahmen bei Fahrverboten

21.06.2017 
Redaktion
 

Stuttgart. Bei den von 2018 an geplanten Fahrverboten in Stuttgart bei Feinstaubalarm wird es zahlreiche Ausnahmen geben. Der große Teil werde allgemein geregelt, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Mittwoch in der Regierungsbefragung des Landtags. Der Lieferverkehr, zum Beispiel für Handwerker, Computerfachleute, Pizzaservice oder für Industrieunternehmen, werde ebenso freigegeben wie die in den bisherigen 26 Umweltzonen in Baden-Württemberg geltenden Ausnahmen wie Bundeswehr, Feuerwehr, Notfalldienste, Ärzte, Apotheken und andere. Wenige individuelle Ausnahmen könne die Landeshauptstadt entscheiden.

Die Landesregierung werde den Wandel hin zu neuen Technologien beim Auto vorantreiben, erklärte Hermann erneut. Der vom Grünen-Parteitag beschlossene Antrag, wonach nach 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden dürfen, bezeichnete Hermann als „starken Weckruf“. 2030 sei eine „harte Nuss“, ob es bis dahin zu schaffen sei, sei wirklich infrage zu stellen.

Hermann will den ÖPNV und den Radverkehr ausbauen, den Schienenverkehr elektrifizieren, Nahverkehr und Busspuren fördern, neue Stadtbahnlinien einrichten und S-Bahnen anders takten. Das Parkraummanagement soll ausgeweitet und der Fußverkehr gestärkt werden.


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Titelbild Staatsanzeiger