Prostituiertenschutz: Breite Mehrheit im Landtag für Gesetz trotz Kritik

25.10.2017 
Von: Henkel-Waidhofer, Brigitte Johanna
 
Redaktion
 

Stuttgart. Mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD FDP und Teilen der AfD hat der Landtag das Ausführungsgesetz des Landes zum Prostitutionsschutzgesetz verabschiedet. Bärbl Mielich (Grüne) verteidigte die Regelungen. Die Landesregierung habe „den Spielraum, den wir nutzen wollten und nutzen konnten, auch genutzt“. Für die SPD-Fraktion bedauerte Sabine Wölfle ein „nicht ambitioniertes Vorgehen“. Aber selbst „ein schlechtes Landesgesetz, mit dem nun das Bundesgesetz in Baden-Württemberg umgesetzt wird, ist besser als gar keines“. Zumal diejenigen, „die es jetzt ausführen sollen, nur auf diese Weise zur Kostenerstattung durch das Land kommen“.

Der Landesfrauenrat hatte Kritik geübt, ebenso die Polizeigewerkschaft und ehrenamtliche Beraterinnen. Ihren Niederschlag fanden nach dem Anhörungsverfahren im Ausschuss aber allein die Forderungen aus Fachberatungsstellen, wonach die künftig notwendige Anmeldung von Prostituierten  bundesweit passieren solle. In diesem Punkt wurde der Entwurf nachgebessert, zum Ärger vor allem der Sozialdemokraten. Sie können nicht erkennen, warum sich eine Frau, die aus Baden-Württemberg nach Ludwigshafen wechsele, noch einmal anmelden muss. Ehrenamtlichen Beraterinnen haben diese Frage im Vorfeld allerdings mehrfach beantwortet: Weil viele Prostituierte garnicht wüssten, wo sie sich in der Bundesrepublik befinden. Sie habe gehört, so Wölfle, dass die auf Baden-Württemberg beschränkte Anmeldung grundsätzlich als sinnvoll erachtet werde. Wenn gute Gründe vor allem aus polizeilicher Sicht, aber auch von der kommunalen Seite vorgebracht würden, dann dürfe die Umsetzung nicht daran scheitern, dass das Land keine Finanzierungsbereitschaft zeige.

Lob von CDU und Grünen

Die frauenpolitische Sprecherin Christine Neumann-Martin (CDU) lobte das Ausführungsgesetz dagegen als verantwortungsvoll und nachhaltig. Auch ihre Grünen-Kollegin Dorothea Wehinger verteidigte, dass die Anmeldungsbeschränkung aufgehoben wurde: Im Sozialausschuss hätten sich Beraterinnen „ausdrücklich gegen eine Begrenzung ausgesprochen, weil die als nicht zielführend erachtet wird“. Die Landesregierung wolle die Hürden so niedrig wie möglich halten, um Frauen nicht in die Illegalität abzudrängen. Christina Baum (AfD) erklärte, ihre Fraktion unterstützte die Bedenken der Polizeigewerkschaft. Auch der Landesfrauenrat oder der Verein „Sisters“ habe die räumliche Eingrenzung empfohlen. Und Baum erläuterte, dass die  AfD die Abstimmung über das Gesetz - entsprechend „des freien Mandats“ - freigestellt habe, weil „schlussendlich jeder selbst entscheiden kann“.

Ebenfalls unzufrieden ist vor allem die SPD mit den Regelungen zur Kostenerstattung. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde allerdings abgelehnt. Sie habe, so Wölfle, „Minister Lucha drei Fragen gestellt. Erstens: Kann sich der Anteil beim Einsatz von Personal im mittleren und im gehobenen Dienst gegenüber der Kostenfolgeschätzung durch die Evaluation noch ändern und wird dies dann beim tatsächlichen Kostenausgleich gegenüber den Kommunen berücksichtigt? Zweitens: Werden notwendige Dolmetscherkosten in der nachlaufenden Berechnung für den Kostenausgleich an die Kommunen berücksichtigt? Drittens: Kann sich die Dauer der Informations- und Beratungsgespräche, die jetzt in der Kostenfolgeschätzung angenommen wird, durch die Evaluation noch ändern und wird das dann beim tatsächlichen Kostenausgleich gegenüber den Kommunen berücksichtigt?“ Der Minister habe zu allen Fragen „sichtbar genickt und auch mündlich positiv geantwortet“. Daran werde er sich im weiteren Umgang mit dem Gesetz messen lassen müssen.

FDP: Fristen für Evaluation zu lang

Jochen Haußmann (FDP) beklagte in diesem Zusammenhang die Fristen. Nach Inkrafttreten zum 1. November müsse es spätestens in einem Jahr eine Evaluation geben. Ihm sei die Frist im Prostitutionsschutzgesetz des Bundes mit Beginn im Jahr 2022 und Vorlage im Bundestag spätestens im Jahr 2025 deutlich zu spät. Menschenhandel und ausbeuterisches Vorgehen seien nicht hinnehmbar. Auch deshalb müsse schneller überprüft werden, ob die Gesetze wirksam helfen. Und Wölfle beendete ihre Rede mit einer grundsätzlichen Feststellung: Sie werbe mit ihrer Fraktion weiterhin „für ein Sexkaufverbot nach schwedischem Muster und dies nicht nur in Deutschland, sondern europaweit“. Denn weder das Bundesgesetz noch das Ausführungsgesetz im Land könne verhindern, „dass der Körper von Frauen als Ware behandelt wird, die man billig aus Rumänien importiert und für 30 oder 40 Euro benutzen kann“.


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