Formfehler in Gesetz zu Straßenverkehrsordnung wird behoben

31.01.2018 
Redaktion
 

Stuttgart. Thomas Hentschel (Grüne) begründete am Mittwoch im Landtag die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung über die Zuständigkeiten bei der Straßenverkehrsordnung. Diese sei „ein zentraler Baustein unserer Gesellschaft“, gekennzeichnet durch „ein kompliziertes Geflecht von Zuständigkeiten“. Bei der  Neufassung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013 sei ein irreführender Verweis im Gesetz stehen geblieben. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, müssten die landesrechtlichen Zuständigkeitsregeln daher redaktionell angepasst werden, eine reine Formalie.

Albrecht Schütte (CDU) erläuterte, dass das Landesgesetz die Zuständigkeit künftig durch einen dynamisierten Verweis, also immer auf die jeweils geltende Fassung des Bundesgesetzes, festschreibe. Freilich hätte es deshalb inhaltlich auch bisher keine Verständnisprobleme und daraus resultierend Rechtsunsicherheit geben sollen. „Für mich als Nichtjuristen ist das eine Frage des gesunden Menschenverstands“, so Schütte.

Hans-Peter Stauch (AfD) meinte, dazu „bleibt nicht viel zu sagen“. Da in der bisher gültigen Fassung des Landesgesetzes „auf nicht mehr geltendes Bundesgesetz Bezug genommen wird“, müsse es geändert werden. Seine Fraktion stimme dem zu.

Desgleichen stellte Martin Rivoir (SPD) für die Sozialdemokraten in Aussicht. Peinlich sei freilich, dass es erst nach fünf Jahren aufgefallen sei, dass diese Anpassung des Gesetzes notwendig sei.

Jochen Haußmann (FDP), dessen Fraktion die Gesetzesänderung auf einen Medienartikel hin angestoßen hatte, um jeglichen Ansatzpunkt für mögliche Rechtsunsicherheit zu beseitigen, bedankte sich für die Arbeit des Verkehrsministeriums, das Fragen der Bürger zum vorliegenden Änderungsgesetz schnell und fundiert beantwortet habe. So etwa zu dem Punkt, ob ein dynamischer Verweis im Landesgesetz auf etwaig sich ändernde Bundesgesetze zulässig sei.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zeigte sich erfreut über die „große Einmütigkeit“ im Plenum. Alle hätten dem Gesetzentwurf inhaltlich zugestimmt. "Wir machen das jetzt – und dann ist gut!“ beschloss der Minister seine 15-sekündige Rede.  


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