Ausführungsgesetz für SGB II einstimmig beschlossen

01.02.2018 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Kommunen haben durch den starken Zuzug von Flüchtlingen vor allem seit 2015 deutlich höhere Lasten. Denn gemäß zweitem Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) tragen sie die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte. Der Bund beteiligt sich daran, und hat mittlerweile rückwirkend für 2016 bis einschließlich 2018 dafür zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt. Ein Ausführungsgesetz des Landesgesetz regelt nun, wie dieses an die Kommunen verteilt wird.

Sprecher aller Fraktionen begrüßten den darin vorgesehenen Verteilungsschlüssel, der sicherstelle, dass die Mittel tatsächlich in den Kommunen ankämen, die zusätzlich belastet worden seien. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zufolge sind Landkreistag und Städtetag, für die „kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand“ entstehe, auch zufrieden.


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Titelbild Staatsanzeiger