Einsatz von Subunternehmen in Flüchtlingsunterkünften möglich

12.04.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Sicherheitsunternehmen, die im staatlichen Auftrag in Flüchtlingsunterkünften tätig sind, können Subunternehmen einsetzen. Generelle Verbote von Subunternehmen seien nicht sinnvoll, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags.

Die hohen Qualitätsansprüche würden auch für diese Kräfte gelten, Subunternehmen würden den gleichen Kontrollen unterzogen wie die Hauptunternehmen. Dazu gehören Zuverlässigkeitsprüfung und Sachkundenachweis. Auch personenbezogene Prüfungen seien Standard. Auf die Frage des AfD-Abgeordneten Lars Patrick Berg, warum in einer Einrichtung im Landkreis Lörrach dennoch Mitglieder der Rockergruppe Osmania Germania eingesetzt waren, sagte Strobl, der Landkreis habe nach Bekanntwerden des Verdachts schnell reagiert und gehandelt.


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