Keine Unterstützung für AfD-Gesetzentwurf zum Kreistagswahlrecht

09.05.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Für den von der AfD-Fraktion in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kreistagswahlrechts gibt es keine parlamentarische Mehrheit. In erster Lesung lehnten die anderen vier Fraktionen die Initiative am Mittwoch ab. Auch die Landesregierung sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus.

Die AfD wollte damit erreichen, dass ein Bewerber in zwei Wahlkreisen des Kreisgebiets bei der Kreistagswahl kandidieren kann. Diese Möglichkeit hatte 2003 die schwarz-gelbe Landregierung eingeführt; Grün-Rot hatte 2013 das Wahlrecht dahingehend geändert, dass die Kandidatur eines Bewerbers auf einen Wahlkreis beschränkt ist.

Lars Patrick Berg (AfD) begründete den Gesetzentwurf mit „mehr Chancen für kleine und mittelgroße Parteien“, in die Kreistage einzuziehen. Damit werde die Entscheidungsfreiheit des Bürgers gestärkt. Eine Doppelbewerbung führe zu möglichst aufgefüllten Kandidatenlisten kleiner Parteien, und bringe diesen gleiche Chancen wie den großen Parteien, argumentierte Berg.

Verzerrung des Wählerwillens

Die Abgeordneten der anderen Fraktionen lehnten die Initiative ab. Willi Halder (Grüne) warf der AfD vor, „ein längst abgeschafftes Gesetz“ wiederbeleben zu wollen. Der AfD würden Persönlichkeiten vor Ort fehlen; deshalb habe sie die „längst begrabene Lex FDP aus der Schublade geholt“. Die Grünen würden diesen Plan jedoch nicht aus der Mottenkiste holen, denn eine solche Regelung wäre „Betrug an Wählerinnen und Wähler“.

Ulli Hockenberger (CDU) sagte, die doppelte Kandidatur führe zu einer Verzerrung des Wählerwillens. Er erinnerte an frühere Kreistagswahlen, zu denen die Republikaner 90 Prozent Doppelkandidaten aufgeboten hätten. „Das wollen wir nicht mehr“, betonte der CDU-Abgeordnete.

Die SPD halte fest an der Verankerung des Kandidaten zum Wahlkreis, sagte Rainer Stickelberger (SPD). Die Bindung zum Wahlkreis sei wichtig. Deshalb wolle seine Fraktion keine Veränderung, zumal die alte, 2003 getroffene Regelung erst 2013 abgeschafft worden sei. Bei der Ausgestaltung des Wahlrechts gebe es ein weites Ermessen, doch bei Änderungen müsse man vorsichtig sein.

Strobl: In zwei Wahlkreisen zu kandidieren, hat sich nicht bewährt

Auch die FDP lehnte den Gesetzentwurf ab. „Wir springen nicht über das Stöckchen, das sie uns hinhalten“, sagte Ulrich Goll. Die Liberalen würden nicht „mit Ihnen für Ihre Initiativen stimmen“.

Die Regelung der gleichzeitigen Kandidatur für zwei Wahlkreise habe sich nicht bewährt, konstatierte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Für eine Rückkehr zur früheren Rechtslage gebe es keinen Anlass. Aus Sicht von Strobl läuft die Mehrfachkandidatur der Persönlichkeitswahl zuwider. Außerdem könnte dies zu vermehrten Ausgleichssitzen führen und damit zu einer Vergrößerung der Kreistage, was qualitativ nicht mit einer Verbesserung verbunden sei. „Das ausgewogene und bewährte Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg würde dadurch geschwächt“, sagte der Minister. Auch Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag hätten sich in der Anhörung gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung in den Innenausschuss verwiesen.


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