Novelle zum Tiergesundheitsgesetz eingebracht

06.06.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung hat am Mittwoch das Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze in den Landtag eingebracht. In erster Lesung verzichteten die Fraktionen auf eine Aussprache und die Regierung auf eine mündliche Begründung. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwiesen.

Das Gesetz soll das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz von 1987 ablösen. Nachdem 2014 auf Bundesebene das neu gestaltete Tierseuchengesetz in Kraft getreten war, soll nun das Gesetz auf Landesebene an die gängige Gesetzestechnik angepasst und mit dem Tierseuchenbekämpfungsrecht harmonisiert werden. „Die Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes und seine Umbenennung in Tiergesundheitsgesetz machen eine grundlegende Überarbeitung notwendig“, heißt es in der Vorlage. Außerdem will die Landesregierung nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Anerkennung einer Tierschutzorganisation die Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen klarstellen. Ziel der Änderung des Landeswaldgesetzes ist eine Anpassung der Vorgaben zur Erhebung der Walderhaltungsabgabe.

Gegenüber dem bisherigen Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz müssen Tierhalter nun bei Auftreten von nicht hochansteckenden Tierseuchen die erforderliche Tötung der Tiere sowie Reinigung und Desinfektion des Betriebs selbst übernehmen und die anfallenden Kosten übernehmen.


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Titelbild Staatsanzeiger