Streit um Qualitätskriterien und deren Verbindlichkeit bei der Krankenhausplanung

18.07.2018 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat verbindliche Qualitätsindikatoren für Krankenhäuser festgelegt, die auch die Länder übernehmen sollten. Im Zentrum der zweiten Lesung des Landeskrankenhausgesetzes im Landtag an diesem Mittwoch stand die Frage, ob und wie diese in die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg übernommen werden sollen.

„Diesen Automatismus wollen wir nicht“, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Denn „wir kennen die Besonderheiten vor Ort am besten“. Daher werde die Landesregierung „selbst entscheiden, welche Qualitätsvorgaben sich für die Krankenhausplanung eignen“, gemeinsam mit dem Landeskrankenhausausschuss, wie das Gesetz es vorsehe.

SPD und FDP wünschen mehr Verbindlichkeit bei Qualitätskriterien

Petra Krebs (Grüne) nannte das Lungenzentrum Südwest in Wangen als Beispiel dafür, dass im Südwesten auch Kliniken auf dem Land höchste Qualität bieten und alle Qualitätskriterien erfüllen könnten. Allerdings wolle man im Land selbst darüber entscheiden, welche Kriterien sinnvoll seien.

Eine automatische Übernahme der Qualitätsindikatoren des Bundesausschusses sei „nicht zielführend und nicht sachgerecht“, sagte auch Stefan Teufel (CDU). Man wolle diese nur übernehmen, „wenn sie unschädlich für die Strukturen im Land sind“. Das Gesetz trage mit den von den Regierungsfraktionen vorgenommenen kleinen Änderungen dem Versorgungsinteresse des Landes Rechnung.

Christina Baum (AfD) sagte, entscheidend für ihre Fraktion sei die Subsidiarität, „die Selbstbestimmung über unsere Krankenhauspolitik“. Diesem dem Teil des Gesetzes stimme man zu.

Für Rainer Hinderer (SPD) muss Qualität „nicht nur im internen Ablauf der Krankenhäuser und in der Vergütung, sondern auch in der Krankenhausplanung eine wichtige Rolle spielen“. Die vorgesehene Regelung im Gesetz dagegen sei „wachsweich“. Zudem mahnte er den Sozialminister, im Hinblick Blick auf den Strukturfonds des Bunds und daraus abrufbares Geld die Investitionsmittel aufzustocken.

Jochen Haußmann (FDP) forderte, sich „mit Gestaltungswillen in Richtung qualitätsorientierter Planung zu bewegen“. Dies habe der Ursprungsentwurf des Gesetzes vermissen lassen.

Alle Fraktionen für verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten

Große Einigkeit herrschte darüber, dass an den 120 für die Entnahme von Organen vorgesehenen Kliniken künftig Transplantationsbeauftragte für diese Tätigkeit verbindlich freigestellt werden und die Kostenträger das finanzieren müssten. Mit der Einigung der Regierungsfraktionen und von SPD und FDP auf das geänderte Gesetz könne das Land sich auch im Bund besser für eine entsprechende Regelung stark machen, meinte etwa Hinderer. Christina Baum (AfD) kritisierte aber, dass der Transplantationsbeauftragte die Hoheit über die Intensivstation bekommen solle. Diese wolle die AfD beim Chefarzt belassen wissen.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger