Begrünung und Fahrrad-Abstellplätze bleiben Pflicht

10.10.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung in den Landtag eingebracht, um „schwerpunktmäßig Anforderungen an die Begrünung von Bauwerken und Fahrrad-Abstellplätzen zu ändern“. Damit soll die „Verteuerung des Wohnungsbaus durch überzogene, auf vermeintlich sozialen und ökologischen Kriterien beruhende Anforderungen teilweise rückgängig" gemacht werden. In der ersten Lesung stießen diese Vorstellungen bei allen anderen Fraktionen auf scharfe Kritik.

"Ihr Vorschlag ist weder inspirierend noch zielführend“, sagte die wohnbaupolitische Sprecherin der Grünen, Susanne Bay. „Das zentrale Thema mehr Wohnraum und weniger Bürokratie haben Sie nicht verstanden“, wandte sich Tobias Wald (CDU) direkt an die Rechtsaußen-Opposition. „Wohnraum ist für uns elementar“, erklärte Gabriele Reich-Gutjahr (FDP), „vor allem im Bereich der Eigentumsbildung“. Der Vorschlag der AfD springe aber viel zu kurz. Anton Baron (AfD) sprach seinerseits die „sehr geehrten Liebhaber der aufgeblasenen Landesbauordnung“ an, den Druck auf den Wohnungsmarkt „durch die Massenzuwanderung“ und den „Ökofundamentalismus“ der Grünen. Die Landesregierung streite seit über einem Jahr über eine Novelle. „Wir wollten bei dem Affentheater nicht mehr mitmachen“, so Baron weiter, deshalb habe seine Fraktion einen Gesetzentwurf zur „Entmüllung der Landesbauordnung“ vorgelegt.

AfD will Landesbauordnung in drei Punkten ändern

Drei Punkte werden aufgehoben: Paragraf 9, Absatz 1, in dem verlangt wird, „die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden, ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist“. Und Paragraf 35, Absatz vier, der regelt, dass für jede Wohnung „zwei geeignete wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze herzustellen sind, es sei denn, diese sind nach Art, Größe oder Lage der Wohnung nicht oder nicht in dieser Anzahl erforderlich“ Außerdem Teile des Paragrafen 34, in dem es um Regelungen zur Zahl der Kfz-Stellplätze geht.

Bay warf der AfD vor, mit ihrem Gesetzentwurf „Bewohnerinnen und Bewohner von urbanen Verdichtungsräumen das Recht auf Grünflächen“ abzusprechen. Die hätten, würden die Regelungen in die Tat umgesetzt werden, „kein Recht auf Natur und Grün um sich herum, der Blick aus den Häusern ginge auf die nackte Fassade des Nachbarhauses, in Hitzesommern wie dem diesjährigen würden sich die Stadträume noch unerträglicher aufheizen, durch die Straßen quälten sich noch mehr PKW, Stoßstange an Stoßstange, Fahrräder wären kaum unterwegs, denn diesen hat die AfD offensichtlich den Kampf angesagt“.

Wald lenkte den die Novelle der Landesregierung, die sich bereits in der Anhörung befindet. „Wir liefern Bürokratieabbau pur, Beschleunigung der Genehmigungen pur“, so der CDU-Abgeordnete. Es werde über 20 Erleichterungen geben, beim Holzbau, in der Barrierefreiheit, zur Aufstockung von Gebäuden oder zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Der Gesetzentwurf der AfD sei „lächerlich unbrauchbar“ und die Partei an echten Lösungen nicht interessiert. Vielmehr würden praxis- und bürgerfern Steuergelder und Arbeitsressourcen vergeudet.

Reich-Gutjahr befasste sich ebenfalls mit der Novelle der grün-schwarzen Koalition. Allerdings unter anderen Vorzeichen. Sie verlangte, einen „Kehraus ideologisch begründeter Vorschriften“ um die Verzögerungen, weil sich die Koalition nicht habe einigen können. „Nachdem nun der Krach endlich überwunden scheint“ sagte die Stuttgarter FDP-Abgeordnete, „müssen wir uns einer sachlichen Diskussion zu der von der Regierung vorgelegten Novelle widmen. Um den Wohnungsbau zu stärken, müssten staatliche Kostentreiber reduzieren, aber auch Flächen mobilisieren werden. Nicht der Markt versage, sondern „der Markt wird von Staat behindert“. Sie musste sich allerdings von Bay fragen lassen. „Wer hat mit der Huldigung des Marktes die Förderung von sozialem Wohnraum auf null gestellt?“

SPD beklagt Kosten der Verzögerung

Für die SPD-Fraktion rechnete Daniel Born die in Aussicht gestellten Einsparungen auf die Verzögerung der Novellierung herunter. Tag für Tag gingen „der Bauwirtschaft und den Leuten, die bezahlbaren Wohnraum machen wollen“, 684.931,51 Euro verloren. Die zuständige Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) selber verteidigte das Vorgehen der Landesregierung: „Wir sind richtig schnell unterwegs“, um „günstigeres Bauen zu ermöglichen und damit den angespannten Wohnungsmärkten und den Menschen, die bezahlbaren Wohnraum brauchen, zu helfen.


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Titelbild Staatsanzeiger