Landtag ändert Unterhaltsvorschussgesetz

07.11.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch einstimmig die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes ohne Aussprache in zweiter Lesung beschlossen. Das Gesetz ändert die Höhe der Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Sie werden, sofern sie Aufgaben nach dem Gesetz ausführen, im geringeren Umfang als bisher (30 statt 33,3 Prozent) an den Ausgaben und zu einem höheren Anteil an den Einnahmen (40 statt 33,3 Prozent) beteiligt. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2017.

Durch die wegen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems notwendig gewordenen Novellierung wird der Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten erheblich erweitert. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Außerdem haben nun auch Kinder zwischen dem zwölften und dem 18. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen einen Leistungsanspruch.

Bei der Beratung im Sozialausschuss bezeichnete Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) die Ausweitung des Leistungsanspruchs bis zum 18. Lebensjahr (bisher 12. Lebensjahr) als „einen großen sozialen und gesellschaftspolitischen Fortschritt“. Allerdings führe die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes im Südwesten zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen, die das Land nach dem Konnexitätsprinzip zu einem Ausgleich verpflichte. Die Landesregierung senke die Beteiligung der Kommunen an den Kosten auf 30 Prozent und erhöhe die kommunale Beteiligung an den Rückgriffen auf 40 Prozent. Dadurch werde die zu erwartende jährliche Mehrbelastung der Kommunen in Höhe von 7,5 Millionen Euro ausgeglichen.

Abgeordnete aller Fraktionen begrüßten im Ausschuss den Gesetzentwurf. Eine Grünen-Abgeordnete fand allerdings den Unterhaltsvorschuss nicht bedarfsdeckend; ein alleinerziehender Elternteil sei finanziell schlechter gestellt. Eine AfD-Abgeordnete konstatierte, hierdurch würden Familien, insbesondere Frauen, unterstützt, die bisher keine Hilfe erhielten. Ein SPD-Abgeordneter bemerkte, Baden-Württemberg habe das Gesetz sechs Monate später umgesetzt als andere Bundesländer. Ein FDP-Abgeordneter sagte, er halte eine Mehrbeteiligung der Kommunen an den Rückgriffen für sinnvoll.


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Titelbild Staatsanzeiger