Land übernimmt Schmerzensgeldansprüche von Beamten

08.11.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg wird künftig Schmerzensgeldansprüche von Beamten und insbesondere von Polizeibeamten übernehmen, wenn die Verursacher mittellos sind. Innenminister Thomas Strobl (CDU) erläuterte die Vereinfachung, die auch vorsieht, dass die betroffenen Beamten selber keinen Vollstreckungsversuch unternommen haben müssen. Baden-Württemberg nehme mit dieser „Premiumlösung“, die sogar für Tarifbeschäftigte gelte, eine bundesweite Spitzenstellung ein. „Wir geben uns alle Mühe, der beste Dienstherr zu sein“, so der Innenminister, der das entsprechende Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften am Donnerstag in den Landtag einbrachte.

Außerdem strich Strobl die Verbesserung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf heraus: „Das Land ist gut aufgestellt, weshalb wir den Vergleich mit anderen Dienstgebern nicht scheuen müssen.“ Dennoch werde die Möglichkeit weiterer Verbesserungen eingeführt. Unter anderem soll ein Vorbereitungsdienst, zum Beispiel das Lehramtsreferendariat, in Teilzeit absolviert werden können. Das Kultusministerium werde sogleich von dieser Neuerung Gebrauch machen und entsprechende Modelle entwickeln, „damit schon zu Beginn des neuen Jahres die ersten Referendare in Teilzeit einsteigen können“. Mit diesem Gesetz mache es „noch mehr Freude, dem Land Baden-Württemberg motiviert zu dienen“, warb Strobl bei allen anderen Fraktionen für Zustimmung.

Auch die Redner von Grünen und CDU, Alexander Maier und Thomas Blenke lobten die Bemühungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Maier begrüßte auch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Gleichberechtigung, weil Beschäftigte nach Familienauszeiten benachteiligt werden dürfe. Zudem erinnerte er an die „feministische Tradition“ seiner Partei. Blenke wiederum sieht den öffentlichen Dienst in einer Vorreiterrolle auch für die Privatwirtschaft und bedankte sich bei Strobl ausdrücklich.

Für die AfD sprach Lars-Patrick Berg von einer „richtigen Stoßrichtung“, allerdings bedauerte er, dass Ähnliches nicht auch „Normalbürgern“ ermöglicht werde. 80 Prozent der von Angriffen betroffenen Menschen seien Polizeibeamte und die Übernahme von Vollstreckungsverfahren und titulierten Schadensansprüche ein „erster kleiner Schritt“. Allerdings werde mit dem Gesetzentwurf zu sehr an den Symptomen kuriert, anstatt das Thema Innere Sicherheit wirklich ernst zu nehmen.

Ex-Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) erläuterte die Probleme, junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu rekrutieren, auch damit, dass keine ähnlich hohen Gehälter wie in der Privatwirtschaft gezahlt werden könnten. Gerade deshalb sei es so wichtig, und deshalb begrüße seine Fraktion den Gesetzentwurf, die Attraktivität zu steigern. Auch die der Schmerzensgeld-Regelung sei einen "echten Fortschritt“.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Goll, sieht damit „endlich“ eine Forderung der FDP aufgenommen: „Seit 2015 machen wir uns für eine solche Übernahme, die es für die Polizei in Bayern schon seit geraumer Zeit gibt, stark.“ Angesichts der erheblichen Gewalt unter anderem gegen Polizisten, Mitarbeiter im Justizvollzug und den Angehörigen der Feuerwehr, „hätten wir uns allerdings ein früheres Aufgreifen unseres Vorschlags gewünscht“.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger