Neue Befugnisse für den Verfassungsschutz

28.11.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Ohne Aussprache hat sich der Landtag am Mittwoch in erster Lesung mit dem „Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes“ befasst. Umgesetzt werden müssen EU-Beschlüsse von Parlament und Rat.

Unter anderem erhält das Landesamt für Verfassungsschutz auch auf Basis der neuen datenschutzrechtlichen Regelungen die Befugnis zur Kontostammdatenabfrage oder zum Einsatz der IMSI-Catcher, mit denen Geräte- und Kartennummer eines Mobilfunktelefons ermittelt und der Standort des Gerätes lokalisiert werden können. „Ferner“, so heißt es im Gesetzestext weiter, werde „bezüglich der Unterrichtung der Öffentlichkeit“ geklärt, wie „das Landesamt für Verfassungsschutz Informationsangebote bereitstellt“.


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