Oberlandesgerichte sind für ehemalige Notariatsbeschäftigte zuständig

28.11.2018 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 

Stuttgart. Selten herrschte im Landtag eine solche Einigkeit. Ohne Gegenstimme oder Enthaltung haben die Abgeordneten am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das die personelle Zuständigkeit für die 332 ehemaligen Beschäftigten der zum 1. Januar aufgelösten Bezirksnotariate auf die Oberlandesgerichte überträgt. Bislang lag sie beim Justizministerium. Die Betroffenen arbeiten inzwischen überwiegend an den Amtsgerichten.

Da die Oberlandesgerichte in Stuttgart und Karlsruhe bereits mit der Personalverwaltung der rund 1750 Rechtspfleger betraut sind, sei nicht zu erwarten, dass sie „in der Summe mehr Personal benötigen werden als hierfür im Justizministerium eingesetzt wird“, heißt es in der Begründung. 319 Personen werden nun vom Oberlandesgericht Stuttgart und 13 vom Oberlandesgericht Karlsruhe betreut.

Nach Auffassung von Thomas Hentschel (Grüne) kann die Arbeit von den Oberlandesgerichten effektiver erledigt werden als vom Justizministerium. Außerdem würde ein weiterer Unterschied zwischen den Landesteilen nivelliert. Das Bezirksnotariat und mithin die Betreuung durch das Justizministerium waren eine württembergische Spezialität.

Ihre Zustimmung signalisierten auch Marion Gentges (CDU), Rüdiger Klos (AfD), Sascha Binder (SPD) und Nico Weinmann (FDP). Klos rief die anderen Minister auf, es Justizminister Guido Wolf (CDU) gleichzutun und auch Gesetze zu formulieren, „denen wir einfach schnell mal zustimmen können“. Binder verwies darauf, dass auch der Normenkontrollrat keine Einwände gegen das Gesetz hatte.

Der Justizminister nutzte die Gelegenheit, um noch einmal über die Notariats- und Grundbuchreform zu reden, aus der sich diese Änderung der Zuständigkeit ergeben hat. Wolf räumte ein, dass es aufgrund der Umstellung mancherorts zu Verzögerungen und Wartezeiten komme. Die Beschäftigten versuchten „mit großem Einsatz, die Rückstände aufzuarbeiten.“

Ein anderes Ziel der Reform sei dagegen beinahe erreicht: Die Digitalisierung der Grundbücher befinde sich „auf der Zielgeraden“. In einer Woche werde das elektronische Grundbuch für das gesamte Land fertig sein.


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