Säumniszuschlag für isolierte Kirchensteuer wird abgeschafft

29.11.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Wenn Kirchensteuerpflichtige künftig ihre isolierte Kirchensteuererklärung verspätet abgeben, wird vom Finanzamt kein Verspätungszuschlag mehr erhoben. Dies sieht der Änderungsentwurf des Kirchensteuergesetzes vor, das Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) am Donnerstag in den Landtag einbrachte. Die Novelle sieht außerdem die Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes vor. Der Gesetzentwurf wird nun im Finanzausschuss weiter beraten.

Gegen Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht abgeben, ist nach der Abgabenordnung des Landes weiterhin grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen. Bei der Pflicht zur Abgabe einer isolierten Kirchensteuererklärung, die bei der Abgeltungssteuer vorgesehen ist, wenn dort ein Kirchensteuerabzug unterbleibt, widerspricht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags dem Anliegen der steuererhebenden Religionsgemeinschaften, soweit möglich auf Druckmittel, Sanktionen und Strafen zu verzichten. Deshalb werde das Kirchensteuergesetzt angepasst, erklärte Splett.

Beim ÖPNV hatte das Land die Finanzierungswege zum 1. Januar dieses Jahres neu geordnet: Die Aufgabenträger erhielten zusätzlich zur Aufgabenverantwortung auch die Ausgaben- und Finanzverantwortung mit einem festen jährlichen Zuweisungsbetrag. Dabei habe es „kleinere Verschiebungen“ gegeben, auch Altansprüche müssten abgewickelt werden, sagte Splett. Deshalb werden Zuweisungsbeträge angepasst: Ein Plus erhalten die Kreise Konstanz (8000 Euro), Hohenlohe (60.000 Euro), Rems-Murr (36.000 Euro), Heilbronn (22.000 Euro) und Rottweil (141.000 Euro). Der Enzkreis bekommt 190.000 Euro weniger.

Die Grünen unterstützen den Gesetzentwurf. Manfred Kern wies daraufhin, dass in Baden-Württemberg acht Prozent als Kirchensteuer auf die Einkommensteuer erhoben und vom Land einbezogen werden. Für die Kirchen bringe die Steuer 78 Prozent ihrer Einnahmen. Er bewertete es positiv, dass die Kirchen auf Druckmittel verzichten.

Die Änderung geschehe auf Wunsch der Kirchen, sagte Sylvia Felder (CDU). Dem könne von Seiten der CDU entsprochen werden. Obwohl die Kirchensteuer oft als Relikt aus der Vergangenheit empfunden werde, halte die CDU an der Verbundenheit mit den Kirchen bei dieser Steuer fest. Richtig sei auch, dass Staat und Kirchen getrennt sind. Angesichts des Engagements der Kirchen in Kitas, Schulen, der Pflege und für sozial Schwache wäre die Gesellschaft ohne das Wirken der Kirche ärmer und kälter, konstatierte Felder.

Rainer Podeswa (AfD) sagte, der Gesetzentwurf bringe Erleichterungen und Klarstellungen für die Bürger und keinerlei Verpflichtung für das Land. Deshalb stimme seine Fraktion zu.

Die Motivationslage der Kirchen sei nachvollziehbar, betonte Peter Hofelich (SPD). Auch die SPD erkenne, dass „wir große Institutionen wie die Kirchen stärken“.

Daniel Karrais (FDP) kritisierte, kein Land habe so ein kompliziertes Steuerrecht wie Deutschland. Es wundere ihn nicht, dass 49 Prozent der Einkommenssteuerbescheide im Land fehlerhaft seien.


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