Verfassungsschutz erhält mehr Befugnisse

12.12.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Gegen die Stimmen der AfD hat der Landtag  das Landesverfassungsschutzgesetz geändert. Durch die Novellierung erhält das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf der Basis neuer datenschutzrechtlicher Regelungen die Befugnis zur Kontostammdatenabfrage. Außerdem werden die materiellen Voraussetzungen für den Einsatz eines IMSI-Catchers verändert, mit dem Geräte- und Kartennummer eine Mobilfunktelefons ermittelt und der Standort des Geräts lokalisiert werden können. Ferner werde „bezüglich der Unterrichtung der Öffentlichkeit klargestellt, dass das LfV Informationsangebote bereitstellt“, wie es in der Vorlage heißt. Umgesetzt werden durch die Gesetzesänderung auch datenrechtliche EU-Beschlüsse von Parlament und Rat vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Innen-Staatssekretär Wilfried Klenk (CDU) sagte in der zweiten Lesung, die Novellierungen des Landesverfassungsschutzgesetzes, des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz seien notwendig wegen der Änderungen des allgemeinen Datenschutzrechts zum 25. Mai 2018. Zudem würden Befugnisse des LfV, die es im Rahmen der Vorfeldaufklärung bei der Terrorismusbekämpfung benötigt, in Anlehnung an die bundesrechtlichen Regelungen neu eingeführt bzw. angepasst. „Das Gesetz wird damit auch systematisch und logisch aufgebaut und übersichtlicher gestaltet“, erklärte Klenk. Das Gesetz versetze das LfV künftig in die Lage, Bedrohungen effektiver zu begegnen. „Wir schaffen Sicherheit für die Freiheit der Bürger“, sagte der Staatssekretär und zeigt sich optimistisch, dass man über die Geldströme künftig leichter an Hintermänner und Drahtzimmer krimineller Machenschaften komme.

Grüne: Verfassungsschutz wird handlungsfähiger gemacht

Das Gesetz sei besser geworden, verständlicher und strukturierte, bewerte Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) die Initiative positiv. Der Verfassungsschutz werde „handlungsfähiger“ gemacht. Das Gesetz in Baden-Württemberg sei zwar „deutlich strenger“ als im Bund, es bringe jedoch „keine Verschärfung“ für den Bürger und sei „im Einklang“ mit dem Datenschutzbeauftragten entstanden. Die Bürgerrechte würden ausreichend geschützt, der Datenschutz auf ein gewisses Niveau gehoben.

Karl Zimmermann (CDU) zeigte sich erstaunt über die positive Bewertung aus dem Lager des Koalitionspartners; in der vergangenen Legislaturperiode hätten Grüne noch die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert, konstatierte er. Dennoch habe es fünf Jahre gedauert, bis man nun am Endziel angekommen sei.  „Wer den Verfassungsschutz stärkt, stärkt auch die Freiheit und Sicherheit im Land“, stellte der CDU-Sicherheitsexperte fest.

Kritik und Bedenken von Seiten der Opposition

Lars Patrick Berg (AfD) warnte vor Einschränkungen von Grundrechten. Die Menschen würden unter Generalverdacht gestellt. Das Gesetz weite die Befugnisse des Verfassungsschutzes „bedenklich“ aus. Mit dem Kampf gegen den Terror habe das „immer weniger zu tun“. Berg befürchtet, dass Bürgerrechte, der Schutz der Freiheit und die Unschuldsvermutung „auf der Strecke bleiben“. Missbrauch würde „Tür und Tor geöffnet“. Er kritisierte, dass die Dokumentation behördlichen Handels nicht vorgesehen, jedoch „unbedingt geboten“ sei. Deshalb lehne die AfD das Gesetz ab.   

Auch Ulrich Goll (FDP) äußerte Bedenken. Jeder Dorfpolizist könne Daten abfragen. Sascha Binder (SPD) kritisierte die späte Vorlage der Novelle; das Gesetz hätte „rechtzeitiger eingebracht“ werden können. Dies sei unverständlich, zumal die Verbandsanhörung schon im September abgeschlossen worden sei. 


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