Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz wird geändert

12.12.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung will das Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz (LRiStAG) ändern. Ohne Begründung brachte sie am Mittwoch den Gesetzentwurf in den Landtag ein. Das Plenum verwies den Entwurf ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ständigen Ausschuss.

Durch das Gesetz soll die im LRiStAG enthaltene Verweisung auf die Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz durch eine einheitliche Verweisung auf einen eigenen Abschnitt in der Verordnung über eine Wahlordnung zum LRiStAG   ersetzt werden, um eine einheitliche Wahlordnung für die LRiStAG verankerten Vertretungsgremien zu etablieren.

Mit dem Änderungsgesetz zum LRiStAG vom 6. Oktober 2015 wurde die richterliche und staatsanwaltliche Mitbestimmung durch die Einrichtung sogenannter Stufenvertretungen (Bezirksrichter- und -staatsanwaltsräte auf Ebene der Obergerichte bzw. Generalstaatsanwaltschaften und ein Landesrichter- und -staatsanwaltsrat auf Ebene des Justizministeriums) gestärkt. Dem im Anschluss an die erstmaligen Wahlen der neu eingeführten Stufenvertretungen von der Praxis geäußerten Wunsch, die Wahlvorschriften insbesondere in struktureller Hinsicht noch stärker an justizspezifische Belange und an den technischen Fortschritt anzupassen, soll durch eine Anpassung der bestehenden Regelungen im LRiStAG Rechnung getragen werden, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Außerdem soll die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Wahlordnung im LRiStAG entsprechend erweitert werden. Der Wahlvorgang werde insgesamt vereinfacht und der Verwaltungsaufwand vermindert.


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Titelbild Staatsanzeiger