Landtag lehnt Gesetzentwurf der AfD ab

19.12.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die AfD-Fraktion ist im Landtag mit ihrem Vorhaben gescheitert, „den Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher zu machen und den Immobilienmarkt zu entlasten“. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer wurde mit den Stimmen der anderen vier Fraktionen abgelehnt. Stephen Brauer (FDP) bescheinigte der AfD, wieder einmal versagt zu haben: „Das Anliegen der Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes ist richtig, der angebotene Weg und die Gegenfinanzierung sind abenteuerlich und geplante Anschläge auf die Demokratie.“

Durch das Gesetz sollte der Steuersatz von gegenwärtig fünf auf 3,5 Prozent gesenkt werden. Die AfD argumentierte mit der Preisentwicklung auf dem aktuellen Immobilienmarkt in Baden-Württemberg und damit, dass es Bürgern schwerfalle, den Erwerb von Wohneigentum zu finanzieren. Zudem habe die Europäische Zentralbank für 2019 steigende Zinsen angekündigt, die die Situation weiter verschärfen würden. „Das Land erwirtschaftet Milliardenüberschüsse, das Land hat Milliardenreserven. Wir können uns ohne jeden Zweifel eine Senkung der Grunderwerbsteuer völlig problemlos leisten“, erläuterte Rainer Podeswa weiter.

Auch die CDU-Fraktion sieht Handlungsbedarf, spricht sich aber für grundlegende Änderungen aus. „Im Jahr 2011 hat die damalige Landesregierung, unter der Federführung des SPD-Ministers Nils Schmid den Grunderwerbsteuersatz von auf fünf Prozent erhöht“, erinnerte Tobias Wald (CDU). Seine Fraktion habe diese Erhöhung massiv kritisiert und einstimmig dagegen gestimmt. Ein Gesetz lediglich zur Änderung des Steuersatzes sei aber der falsche Weg, dadurch werde die Grunderwerbsteuer nicht zu einer besseren Steuer.

„Eine pauschale Absenkung der Grunderwerbsteuer wäre aber für unser Land ein besonders teures, dabei aber wenig effektives Instrument“, erklärte Thekla Walker (Grüne). Es sei die klassische Gießkanne: großer Aufwand, wenig zielgenau, viel Mitnahmeeffekte, keine brauchbare Gegenfinanzierung, keine seriöse Finanzpolitik und schon gar nicht nachhaltig: „Ihre Sparvorschläge, wenn sie überhaupt umsetzbar wären, hätten desaströse Folgen, besonders für die Kommunen, und deswegen lehnen wir sie auch ab.“

Mit weiteren Vorschlägen wie der Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung, des Bürgerbeauftragten oder der Streichung des Sprachunterrichts für Flüchtlinge zeigt die AfD nach Brauers Ansicht erneut, dass zu einer guten Politik ein ganzheitlicher Politikentwurf gehöre und eine „seriöse Gegenfinanzierung“. Mit ihrem „völlig unausgegorenen Gesetzentwurf und ihren sehr konfusen Anträgen zum Nachtragshaushalt“, so Tobias Wald an die Adresse der AfD, werde einmal mehr "eindrücklich dokumentiert, dass Sie praxisfern, bürgerfern und an echten Lösungen nicht interessiert sind“.

Für die Landesregierung erinnerte Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) noch einmal an die Genesis. Mit der Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes im Jahr 2011 um eineinhalb Prozent sei jener Spielraum geschaffen, „der es uns ermöglichte, die Rahmenbedingungen für Familien im Land deutlich zu verbessern“. Und weiter: „Zentraler Baustein hierfür war der Pakt mit den Kommunen für Familien mit Kindern, durch den die Kleinkindbetreuung wesentlich verbessert werden konnte.“ Damit würden nicht nur Kinder gefördert, „sondern es werden auch die Eltern entlastet“. Und wer jetzt einer Absenkung das Worte rede, „muss auch sagen, wie die Mindereinnahmen seriös gegenfinanziert werden“. Auch weil das Land ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfe. Darauf sei die Landesregierung gut vorbereitet, es kämen aber „weitere Anstrengungen“. Gerade deshalb sei „eine kurzsichtige Steuersenkung der falsche Weg“.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger