Streit um Änderung des Schulgesetzes

31.01.2019 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung hat nach Ansicht von SPD und FDP in ein Bündel von Änderungen des Schulgesetzes ein Aufregerthema verpackt. Völlig unterschiedliche Maßnahmen in einem Gesetz zusammenzuwürfeln, das sei „Trick siebzehn, wenn man etwas verschleiern will“, rügte Daniel Born (SPD). Und genau das sei mit der Einschränkung der freien Schulwahl geschehen. FDP-Fraktionschef Hans Ulrich Rülke erinnert sogar an die Landesverfassung, die jedem jungen Menschen das Recht „auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung“ eröffne.

Dagegen sprach Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) von einem Gesetzentwurf, der in einigen Punkten relativ unspektakulär Dinge regele, wo Regelungsbedarf angestanden habe: die Stärkung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags, die Umsetzung, die sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ergeben habe, sowie die Verstetigung der deutsch-französischen Grundschulen. Gerade Punkt zwei allerdings mochten SPD und Liberale nicht unter der Überschrift „unspektakulär“ behandelt wissen. Born erläuterte die Vorgeschichte: „Das Schulamt Lörrach wollte sieben Kinder nicht an die von ihnen gewählte Gemeinschaftsschule lassen, und stattdessen wurden sie einer anderen Gemeinschaftsschule zugewiesen.“ Die Eltern hätten mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Freiburg geklagt, das Schulamt wiederum dagegen Beschwerde eingelegt. Die sei vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim zurückgewiesen worden.

SPD: Schulämter können Kinder  anderen Schulen zuweisen

„Nun behauptet die Landesregierung, da steht drin“, so Born weiter, „sie müsse ein Gesetz ändern.“ Tatsächlich ändere sie aber ihre Haltung zur freien Schulwahl der Eltern und zur Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Staat. Denn das Spannungsfeld zwischen freier Schulwahl für Eltern und Kinder auf der einen und haushaltspolitischen Einsparungen auf der anderen Seite werde „bewusst verschärft". Konkret bedeute dies, dass Schulämter Kinder nun auch anderen Schulen zuweisen dürfen, um Ressourcen zu sparen. So könne das Entstehen einer neuen Klasse vermieden werden. Im Übrigen betreffe die Gesetzesänderung auch ausdrücklich die Grundschule, so der Schwetzinger Abgeordnete. Normalerweise sei mit dem Wohnort auch der Schulamtsbezirk festgelegt, mit der neuen Regelung könne das Schulamt aber auch eine Zuweisung an eine andere Schule vornehmen, und der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ werde mit Füßen getreten.

Rülke wollte ausdrücklich nicht in Fragestellen, dass es Möglichkeiten zum Ausgleich von Verwerfungen bei der Auslastung von Schulen geben muss. Dabei sei aber auf das gewählte Fächerprofil möglichst Rücksicht zu nehmen, ebenso auf die Reihenfolge der Sprachen. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Zuweisungsregelung nicht zu Lasten der dualen Ausbildung gehe. Denn wie auch der Landkreistag kritisch anmerke, könne die Einschränkung der Wahlfreiheit gerade den Bereich der dualen Ausbildung besonders empfindlich treffen. Hinzu komme, dass abgesehen von den längeren Schulwegen die Betriebe Schüler an unterschiedlichen Schulen haben könnten. Das vergrßere den Verwaltungsaufwand und erschwere den Austausch der dualen Partner.

Schulordnungswidrige Gegenstände können eingezogen werden

Redner von Grünen und CDU hoben andere Punkte der Gesetzesänderung hervor. Volker Beck (CDU) beklagte, dass schulordnungswidrige Verhaltensweisen leider an der Tagesordnung seien. Deshalb werde mit der Gesetzesänderung ein Tatbestand zur Einziehung schulordnungswidrig mitgeführter oder verwendeter Gegenstände geschaffen. Eisenmann selber hatte als Beispiel Handys angeführt, mit denen der Unterricht gestört werde. Rainer Balzer (AfD) wies drauf hin, dass es hier unter Umständen auch um Sprays, andere gefährliche Gegenstände oder sogar Messer gehe. Die neue Regelung sei sinnvoll, es stelle sich aber die Frage, „ob und wenn ja wie sie durchsetzbar ist“.

Für die Grünen befasste sich Brigitte Lösch vor allem mit der neuen Stellung der beiden deutsch-französischen Grundschulen, eine in Freiburg, die zweite in Stuttgart-Sindelfingen, gebe es seit den Neunziger Jahren. Gerade im Hinblick auf die deutsch-französische Partnerschaft und die Bestrebungen der Landesregierung zur Vertiefung dieser Partnerschaft auch im Zusammenspiel des europäischen Gedankens sei es „sehr zu begrüßen, dass die Schulversuche nun eine gesetzliche Verankerung bekommen“. Auch Eisenmann sprach „angesichts der europäischen Gesamtlage" von einem positiven Zeichen im Sinne der deutsch-französischen Freundschaft.


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