AfD-Abgeordneter Räpple scheitert bei Wahl zum Schriftführer

13.02.2019 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die AfD ist an diesem Mittwoch mit dem Versuch gescheitert, den Abgeordneten Stefan Räpple als neuen Schriftführer durchzusetzen. Damit wäre er nach der Geschäftsordnung des Landtags bei Plenarsitzungen in den Sitzungsvorstand aufgestiegen mit der Aufgabe, die Präsidentin „bei der Leitung der Verhandlungen“ zu unterstützen. In geheimer Abstimmung votierten aber mit nur 15 Abgeordneten noch nicht einmal alle Abgeordneten der AfD für den Vorschlag. Die Fraktion hat 20 Abgeordnete.  

Zuvor hatte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion Nicole Razavi auch im Namen von Grünen, SPD und FDP zwar das Vorschlagsrecht der AfD-Fraktion anerkannt, „aber wir können diesem Vorschlag, Herrn Räpple zum Schriftführer zu wählen, keinesfalls zustimmen". Denn die AfD zweifele selbst daran, „ob Herr Räpple mit beiden Beinen auf dem Boden unseres Rechtsstaates steht, und hat deswegen ja auch ein Parteiausschlussverfahren in Gang gesetzt“.

Für die AfD erklärte Anton Baron dagegen, seine Fraktion habe „das Vorschlagsrecht und darf jeden Abgeordneten vorschlagen, der in unseren Reihen hockt“. Heinrich Fiechtner, früher selber AfD-Abgeordneter, der Partei und Fraktion allerdings verlassen hat, sprach dagegen von einem „Trauerstück“. Auf Landesebene laufe ein Parteiausschlussverfahren, im Landtag erweise sich dieser Abgeordnete als Vertreter antisemitischer Bestrebungen und „randaliere herum". Trotzdem falle dieser Fraktion „nichts anderes ein, als ihn dann noch zum Schriftführer in herausgehobener Position zu benennen“.

Von den 132 teilnehmenden Abgeordneten stimmten 15 mit Ja, 114 mit Nein, bei zwei Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Einen Alternativvorschlag zu Räpple, der im Dezember von der Teilnahme an drei Sitzungen ausgeschlossen und von der Polizei aus dem Plenarsaal begleitet werden musste, mochte die AfD-Fraktion vorerst nicht unterbreiten.


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Titelbild Staatsanzeiger