Fragestunde befasst sich mit Strafzinszahlungen für Kommunen

04.04.2019 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. In seinem zweiten Komplex in der Fragestunde warf Erik Schweickert die Problematik von Strafzinszahlungen für Kommunen auf. Der FDP-Abgerodnete wollte wissen, welche Kenntnis die Landesregierung darüber besitzt, „in welchem Umfang baden-württembergische Kommunen bereits Strafzinsen für Bankguthaben zahlen müssen“ und wie Kommunen diese vermeiden könnten.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von einem „Luxusproblem unter dicken Anführungszeichen“, weil die Kommunen so gut dastünden und deshalb das Problem hoher Liquidität hätten. Bei der Europäischen Zentralbank müssten Banken sogenannte Verwahrungsentgelte von 0,4 Prozent entrichten, die sie sich immer öfter von ihren Kunden zurückholten. Eine Übersicht liege der Landesregierung nicht vor. Kurzfristige Stichproben hätten allerdings ergeben, dass Städte und Kreise Strafzinsen bis zu mehreren tausend Euro hätten zahlen müssen. Dennoch handle es sich lediglich um Einzelfälle.

„Geldanlagegeschäfte fallen in die Selbstverwaltung und Selbstverantwortung der Kommunen“, so Strobl weiter. Es müsse der Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ gelten, darauf sei nach der Gemeindeordnung zu achten. Allein ein niedriges Zinsniveau dürfe nicht dazu führen, dass das Kriterium der Sicherheit aufgeweicht werde. „Um es klar zu sagen: Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt keinesfalls in Betracht“, sagte der Innenminister, „das ist meine ganz klare Auffassung.“


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Titelbild Staatsanzeiger