Digitalere Verwaltung durch IT-Änderungsstaatsvertrag

17.07.2019 
Redaktion
 

STUTTGART. Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zum IT-Änderungsstaatsvertrag wurde vom Landtag am Mittwoch einstimmig beschlossen. Ziel des Vertrags zwischen Bund und Ländern ist der Ausbau der IT-Zusammenarbeit in der öffentlichen Verwaltung. Dazu wird die Föderale IT-Kooperation (Fitko) als Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen. Anfang nächsten Jahres löst sie die Geschäftsstelle des 2013 gegründeten IT-Planungsrats ab.

Die Fitko soll personelle und finanzielle Ressourcen bündeln und so den IT-Planungsrat unterstützen. Sie wird das Föderale Informationsmanagement weiterentwickeln, das ab 2022 allen Bürgern Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen bieten soll. So schreibt es das Online-Zugangsgesetz von 2017 vor. Dazu müssen nach Angaben der Fitko die Verwaltungsprozesse digital und effizient gestaltet werden – über alle föderalen Ebenen hinweg.

Online-Verwaltungsleistungen sollen Vorteile für Bürger bringen

Die Vorteile für die Bürger: Sie können viele Verwaltungsleistungen von zuhause aus in Anspruch nehmen und sind nicht mehr von den Öffnungszeiten der örtlichen Behörden abhängig. Im Gesetzesentwurf steht, dass so auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden soll.

Außerdem verpflichten sich die Bundesländer und der Bund im Staatsvertrag dazu, dem IT-Planungsrat 180 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung zu stellen. Baden-Württemberg wird jährlich fünf Millionen Euro einbringen. Damit sollen Digitalisierungsprojekte und -produkte im Verwaltungsbereich finanziert werden.

Für die Fitko sind 44 Stellen geplant

Der Aufbaustab der Fitko, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben wird, ist mit 15 Stellen besetzt. Bis zu 44 Stellen sind geplant. Bund und Länder finanzieren die Fitko anteilig. Für das Land bedeutet die neue Anstalt ein Mehraufwand von 250 000 Euro im Jahr.

Im Ausschuss, der über den Gesetzesentwurf beraten hatte, wurde auf die Rechtsform der neuen Einrichtung eingegangen. Das Land habe eine „schlanke und schlichte Rechtsform“ bevorzugt, während der Bund auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts bestanden habe. Diese sei auf Wunsch der Länder, die Paritätsgründe nannten, nicht ans Bundesinnenministerium angegliedert worden.


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Titelbild Staatsanzeiger