Eisenmann nennt Privatschulgesetz zukunftsweisend

17.07.2019 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Gegen die Stimmen der AfD hat der Landtag am Mittwoch die Änderung des Privatschulgesetzes beschlossen. Neu geregelt sind damit unter anderem die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und die Förderung der Internationalen Schulen, der Sachkostenzuschuss für Sonderberufs- und Sonderberufsfachschulen und die Ausbildungsfinanzierung im Bereich der Pflegeberufe. Für die AfD sprach Rainer Balzer von einer Fehlentwicklung, weil immer mehr Eltern ihre Kinder in Privatschulen schickten und, dass die Internationalen Schulen mitfinanziert würden, obwohl dort "nicht Deutsch gesprochen oder gelehrt wird“.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), die sich beim Landtag ausdrücklich für die breite Zustimmung bedankte, hält die Förderung der Schulen mit knapp einer Milliarde Euro für „zukunftsweisend“, auch bundesweit könne sie sich sehen lassen. Den Hauptgrund sieht die Ministerin in der beschlossenen regelmäßigen Anpassung. Und sie wies die AfD zurecht, die das System der Internationalen Schulen „einfach nicht begriffen hat“. Für den Wirtschafts- und den Bildungstandort Baden-Württemberg sei von Bedeutung, dass gerade nicht nach deutschen Lehrplänen unterrichtet werde. Es handle sich um Ergänzungsschulen, die eine „wichtige Aufgabe“ hätten, deshalb sei die finanzielle Unterstützung „richtig und wichtig“.

Jahrelanger Streit um Finanzierung beendet

Für die CDU hob Karl Wilhelm Röhm (CDU) hervor, dass der jahrelange Streit um die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft endlich beendet worden sei.  Andrea Bogner-Unden (Grüne) beschrieb Stellenwert und Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft, aber auch der internationalen Schulen für das Bildungsangebot im Land. Und sie lobte weitere Einzelheiten, die mit der Novelle neu geregelt worden seien.

Timm Kern (FDP) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetzentwurf, „da er in einzelnen Punkten Verbesserungen gegenüber dem Status quo bringt“. Hierzu zähle insbesondere die Umsetzung der 80-Prozent-Finanzierung der freien Schulen. Zu vermissen sei aber „ein Konzept der grün-schwarzen Landesregierung für eine zukunftsweisende Unterstützung des freien Schulwesens“. Auf der einen Seite wolle Grün-Schwarz gegen den Wunsch vieler Eltern einzig und allein das staatliche Angebot der Zwangs-Ganztagsschule ausweiten, auf der anderen würden aber „Ganztagsangebote an freien Schulen nicht mitfinanziert“.

Schulgeld auch für Inklusionskinder

"Wir begrüßen es, dass mit dem Gesetzentwurf klargestellt ist, dass der Ausgleichsanspruch bei dem nicht erhobenen Schulgeld auch für Inklusionskinder gilt", erklärte Stefan Fulst-Blei die Zustimmung seiner SPD-Fraktion im Detail. Die Akteure in der Bildungslandschaft Baden-Württembergs müssten darin bestärkt werden, Inklusion umzusetzen. Und dann dürfe es auch keine Scheu geben, gegebenenfalls nachzubessern. Denn derzeit sei mit den Kopfsätzen die 80-Prozent-Förderung nicht umgesetzt. 


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Titelbild Staatsanzeiger