AfD will, dass sich der Landtag mit allen EU-Gesetzen befasst – und scheitert

16.10.2019 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch mit breiter Mehrheit einen AfD-Gesetzesentwurf abgelehnt, der auf eine stärkere Einbindung des Parlaments in die EU-Gesetzgebung abzielte. Die Redner der anderen Fraktionen warfen der AfD vor, den Landtag lahm legen zu wollen. „Man kann den Amtsschimmel entweder aushungern oder zu Tode füttern“, kommentierte Erik Schweickert (FDP), bemängelte aber gleichzeitig, dass einige Ministerien den Landtag nicht ausreichend informierten.

Für Europaminister Guido Wolf (CDU) sprechen auch verfassungsrechtliche Gründe dagegen, den Landtag mit allen Gesetzen zu befassen, die in Brüssel gemacht werden. Schon die jetzige Regelung gehe weit. Wenn der Landtag über sämtliche EU-Angelegenheiten mitentscheiden würde, widerspreche dies dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Im Bundesrat stimmten die Landesregierungen ab, nicht die Landtage. Ziel müsse ein „Miteinander zwischen Regierung und Parlament“ und kein Gegeneinander sein, sagte Wolf.

Josef Frey (Grüne) wies darauf hin, dass Baden-Württemberg bereits das weitest gehende Beteiligungsgesetz aller Landtage besitze – und dies seit 2011. Dieses Gesetz habe sich bewährt. „Hören Sie auf, von Ihren Parteizentralen vorformulierte Gesetzentwürfe hier einzubringen“, sagte er zur AfD.

Joachim Kößler (CDU) warf der AfD vor, sie wolle Europa schlechtmachen. Dabei gingen mehr als 50 Prozent der Südwest-Exporte in die EU. Jeder fünfte Arbeitsplatz im Land hänge davon ab. Das von der AfD eingebrachte Gesetz würde den Bürokratismus verstärken.

Erich Sänze (AfD) verteidigte die Gesetzesinitiative. Der Einfluss Europas sei durch den Vertrag von Lissabon gestiegen und betreffe viele Bereiche, die eigentlich Ländersache seien – wie etwa die Daseinsvorsorge. Die AfD wolle die Mitsprache der Bürger stärken. Die Vorwürfe der anderen Fraktionen seien nicht stichhaltig. Insbesondere jener, dass das Parlament blockiert würde. Sänze wies darauf hin, dass der Landtag seit 2011 ein Vollzeitparlament sei. Diesem Anspruch müsse er gerecht werden.


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