Innenminister Strobl hält Online-Durchsuchung für notwendig

16.10.2019 
Redaktion
 

STUTTGART. Innenminister Thomas Strobl (CDU) will weiterhin keine Details zur angestrebten neuerlichen Novelle des Polizeigesetzes nennen. Er verstehe das Interesse, so Strobl in der Regierungsbefragung am Mittwoch, in der SPD-Fraktionsvize Sascha Binder das Thema aufgeworfen hat: „Aber Sie werden sicherlich verstehen, dass ich Verhandlungen mit dem Koalitionspartner hier jetzt nicht in aller Öffentlichkeit und nicht mit Ihnen führe.“

Zugleich versprach der Innenminister das Thema „in gewohnt erfolgreicher Art und Weise liebevoll innerhalb der Regierungskoalition zu besprechen“. Als sich Binder damit nicht zufrieden geben wollte umriss Strobl verschiedene Einzelheiten. „Sie versuchen natürlich, mich jetzt mit einzelnen Punkten zu locken“, sagte er zu dem SPD-Abgeordneten. In einem Punkt könne er „eine klare Antwort geben, das weiß der Koalitionspartner, ich denke, dass wir die Online-Durchsuchung brauchen“.

Und er nannte ein Beispiel: „Nehmen Sie den rechtsextremistischen Attentäter von Halle. Das ist nach allem, was wir bisher wissen, das typische Tätermuster des ‚lonely wolf‘, also der Person, die vereinsamt zu Hause sitzt und sich im dunklen Zimmerlein vor dem Computer radikalisiert, die aber nicht mit Dritten kommuniziert.“ TKÜ-Maßnahmen, also Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen, könne man aber nur dort machen, wo auch Kommunikation stattfinde. Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, des rechten Terrors oder auch zur Bekämpfung der Kinderpornografie halte er gemeinsam mit den Sicherheitsexperten die Online-Durchsuchung für ein wichtiges Instrument.

„Dass das politisch schwierig ist, das ist allgemein bekannt“, so Strobl weiter, „und mir sind auch die Bedenken, die der Koalitionspartner hat, wohlbekannt.“ Er habe die Hoffnung, „dass wir jedenfalls noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommen,  habe aber auch nichts dagegen, wenn wir etwas schneller zu Potte kommen“.


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