Beim Verfassungsgerichtshof wird in elektronische Datenverarbeitung investiert

11.12.2019 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Ohne Aussprache hat der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung den Haushaltsplan für den Verfassungsgerichtshof verabschiedet. Trotz Mittelaufwuchses ist er mit knapp einer halben Million Euro einer der kleineren Einzelpläne des Landes-Etats. In den Beratungen im Finanzausschuss wurden die Erhöhungen positiv bewertet, denn auch im Verfassungsgerichtshof werde die elektronische Datenverarbeitung ausgeweitet, was, gemessen am Gesamtbudget des Einzelplans 16, relativ große Investitionen erfordere.

Malte Graßhof, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, hatte im Ausschuss versichert, dass „die Entwicklungsambitionen sehr begrenzt“ seien. Er wolle weiterhin, dass der Einzelplan 16 dem Anspruch, mit möglichst wenig Geld möglichst viel zu bewirken, genüge.

Der Verfassungsgerichtshof, der über die Auslegung der Landesverfassung entscheidende Verfassungsgericht, besteht seit 1953. Als Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg gegründet, wurde er am 1. Dezember 2015 in Verfassungsgerichtshof umbenannt. Er besteht aus neun Richterinnen und Richtern.


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