Nachweispflichten werden vereinfacht, in einem Fall sogar gestrichen

18.12.2019 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung hat in der letzten Sitzung des Landtags in diesem Jahr den Entwurf des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse eingebracht. In erster Lesung verzichteten Regierung und Fraktionen auf eine Aussprache im Plenum und verwiesen den Entwurf zur weiteren Beratung in den Innenausschuss. Ziel des Gesetzes sei der Abbau bürokratischer Hürden; außerdem werde „die Realisierung medienbruchfreier elektronischer Verwaltungsverfahren“ erleichtert, begründete die Landesregierung den Gesetzentwurf.

Mit dem Projekt „Normenscreening BW“ seien 1405 Regelungen des Landesrechts daraufhin überprüft worden, ob sie verzichtbare Formerfordernisse enthalten. Diese sollen nun in Gesetzen und Verordnungen gestrichten und einfache elektronische Verfahren, die ohne zusätzliche Vorgaben auskommen, eingeführt werden. Durch das Gesetz werden bei 17 Regelungen Schrifterfordernisse ersatzlos gestrichen, so dass künftig keine Form mehr eingehalten werden muss. In 89 Regelungen wird künftig an Stelle einer vormals ausschließlich schriftlichen auch eine elektronische Verfahrensabwicklung zugelassen. In einem Fall wird eine bestehende Nachweispflicht vollständig gestrichen.

Nach Angaben der Landesregierung reduziert sich durch den Abbau verzichtbarer Formerfordernisse der Zeitaufwand für die Bürger um rund 2070 Stunden im Jahr. Portokosten würden sich um 385 Euro jährlich reduzieren. Für die Wirtschaft sei mit einer Reduzierung des Personalaufwands von 108 070 Euro und Portokosten von 8090 Euro jährlich zu rechnen. Der Personalaufwand der Verwaltung reduziere sich um 68 160 Euro, die Portokosten um 25 610 Euro pro Jahr.


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