Zuständigkeit für Tierbeseitigung geklärt

11.03.2020 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung hat das „Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes aus dem Jahr 2004 neugefasst und an neu gefasst und an geändertes Bundesrecht angepasst. Der Anpassungsbedarf sei, wie es in der Zielsetzung heißt, zum Anlass genommen worden, weiteren Punkte klarstellend zu überarbeiten und flexibler zu gestalten. Dem stimmte der Landtag am Mittwoch zu.

Richtig und wichtig sei insbesondere, erläuterte der Martin Grath (Grüne), das Klarstellen der Zuständigkeit für die Entgegennahme und Beseitigung. Dazu sei die Beseitigungspflicht den nach Landesrecht zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts zugewiesen worden. Und es seien, wie schon bisher, die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige bestimmt, um eine bewährte Struktur fortzuführen.

„Nicht für den menschlichen Verzehr geeignete tierische Nebenprodukte können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt bergen“, so Grath weiter. Das ordnungsgemäße Abholen, Sammeln, Kennzeichnen, Befördern, Lagern, Behandeln, Verarbeiten, Entfernen und Beseitigen tierischer Nebenprodukte trage entscheidend dazu bei, diese Risiken unter Kontrolle zu halten. Und es sei ein gutes Indiz, dass dieses Gesetz „sozusagen alternativlos ist und die Anhörung praktisch unverändert passiert hat.

Für die CDU sprach Klaus Burger von einem „sperrigen Begriff und dem vielleicht etwas unappetitlichen Thema“. Dahinter aber stünden Bestimmungen zu wichtigen Bereichen, die unsere moderne Welt gerne ausblenden möchte. „Es geht etwa um die Frage, was mit dem angefahrenen Reh oder mit dem geliebten Pony der Tochter passiert, wenn das Pony verendet oder ablebt“, sagt Burger. Es sei aber auch die Gelegenheit „für einen weiteren Gedanken und für einen Blick in unsere Gesellschaft“. Nur wer sich vegan ernährt, könne jetzt weghören: „Aber alle anderen, die nicht auf das Steak im Restaurant und auf die Butter auf dem Brötle verzichten wollen, stehen hier jetzt in der Pflicht, denn wir leisten uns inzwischen den Luxus, ein Drittel des geschlachteten Tieres als Abfall zu entsorgen“.

Georg Nelius (SPD) nannte das Thema eines, bei dem eine öffentliche Einrichtung effizient und ohne viel Aufhebens jenseits der öffentlichen Wahrnehmung funktioniere: die Tierkörperverwertung und - beseitigung. „Ob Wildunfälle, getötete oder gefallene Tiere, in der Landwirtschaft oder bei der Seuchenbekämpfung, die Arbeit der Tierkörperbeseitigung ist von immens hoher seuchenhygienischer Bedeutung, und wir brauchen sie alle“, erklärte Nelius, „auch wenn das vielfach nicht so bewusst ist“.  Aber sollte einmal wieder die Schweinegrippe, sollte die Vogelgrippe oder erstmals die afrikanische Schweinepest ausbrechen, helfe eine schnelle und professionelle Beseitigung der betroffenen Tierkörper enorm bei der Eindämmung solcher Krankheiten.

Der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos nutzt den Tagesordnungspunkt um, wieder einmal, die EU zu kritisieren. Es gebe auch in dieser Frage eine Überregulierungsbehörde. Warum es der EU-Bürokratie bedürfe, sei nicht ersichtlich. „Eine ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung hatten wir auch schon, bevor sich die EU in diesen Bereich eingemischt hat“, sagt Klos. 

Der Minister für ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU) wählte auch mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit – die Debatte fand als letzter Tagesordnungspunkt am frühen Abend statt – eine ungewöhnliche Form des Austritts: „Es würde sich jetzt die Gelegenheit bieten, der AfD noch eine Replik zu geben. Ihre Einlassungen waren aber so abstrus, dass ich darauf verzichte.“ Und im Übrigen beziehe er sich auf die Kollegen Burger und Grath, denn die hätten die „gesamte Materie vollkommen erfasst“. Danach setzte sich Hauk wieder nieder, und das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet.


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