Einschulungsstichtag wird um drei Monate vorverlegt

11.03.2020 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Im Paket hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen von CDU und Grünen mehrere Veränderungen des Schulgesetzes verabschiedet. Unter anderem wird der Einschulungsstichtag stufenweise über drei Jahre hinweg vom 30. September auf den 30.Juni vorverlegt, Schulversuche werden in die gesetzliche Regelphase überführt.

Ein weiterer Baustein sind neue Bestimmungen zum Bildungsmonitoring. Zudem sind die öffentlichen Schulen künftig verpflichtet, die landeseinheitliche Schulverwaltungssoftware „ASV-BW“ zu nutzen. Bei der regionalen Schulentwicklung an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird laut Gesetz „ein Hinweis auf das Unterschreiten von Mindestschülerzahlen in der Eingangsklasse unterbleiben, wenn die oberste Schulaufsichtsbehörde festgestellt hat, dass nur an der betroffenen Schule ein bestimmter Bildungsabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten wird“. In weiterer Umsetzung des Qualitätskonzepts für das Bildungswesen muss die Steuerung der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte zukünftig durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und dessen Regionalstellen erfolgen.

Von einem „Gemischtwarenladen“, sprach Stefan Fulst-Blei (SPD). Zwar könne seine Fraktion einzelne Punkte mittragen, grundsätzlich müsse der Gesetzentwurf aber abgelehnt werden, etwa, weil das Land bei der Verschiebung des Stichtags für die Einschulungsstichtags das Konnexitätsproblem nicht anerkenne und die Kommunen bei der Einrichtung der notwendig werdenden Plätze nicht unterstütze.

Für die Grünen stelle sich Jürgen Walter dagegen hinter die Veränderungen. Er nutzte allerdings die Gelegenheit für einen Seitenhieb auf den Kandidaten für den CDU-Bundesvorsitz Friedrich Merz und warb damit für Zeugnisse ohne Noten, eine Forderung mit der sich die Grünen nicht durchsetzen konnte. Denn würde Merz mit seinen Äußerungen zum Rechtsradikalismus nach Noten beurteilt „wäre die Versetzung gefährdet“. Bei der differenzierten Betrachtung eines Berichtszeugnisses „hätte er dagegen noch die Chance auf die Versetzung ins 21. Jahrhundert“. Raimund Haser, der die Zustimmung seiner CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf erläuterte, reagierte prompt: „Was wäre unsere Koalition ohne das Knistern unsere Unterschiede?“

Wie es sich für einen Gemischtwarenladen gehöre, nahm Timm Kern (FDP) den Begriff auf, „finden Sie darin sehr unterschiedliche Produkte". Und die würden auch unterschiedlich bewertet. So stimme seine Fraktion der Verschiebung des Einschulungsstichtags und der Überführung der Schulversuche zu. Zugleich kritisierte er aber die Umstrukturierung der Lehrerbildung, „weil die Praktiker herausgehalten werden“. Viele Unternehmen bauten Hierarchien ab, das Kultusministerium baue sie dagegen auf, „und deshalb halten wir an unserer Forderung fest, die neuen Strukturen durch den Rechnungshof überprüfen zu lassen“. Grundsätzlich kritisierte Kern, dass Kultusministerin Susanne Eisenmann den Koalitionsfrieden über eigene Überzeugungen stelle.

Auch Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) ging in Vertretung der Ministerin auf den Begriff Gemischtwarenladen ein. Es sei dem Parlament doch wohl recht und „ein völlig normaler Vorgang“, dass verschiedene Maßnahmen zusammengeführt und gemeinsam in einem Gesetzentwurf behandelt würden. Vor allem verteidigte Schebesta die Neustrukturierung der Fortbildung, die jetzt auf der Ausbildung aufbaue und regional nicht mehr unterschiedlich sei. „Eine Verbesserung ist auf Dauer absehbar“, so der Staatssekretär weiter, der im Übrigen Maßnahmen zur Verhinderung von Schulschließungen ausdrücklich begrüßte. 

Rainer Balzer (AfD) kritisierte die Verpflichtung, an Lernstandserhebungen teilzunehmen. „Dies ist letztendlich ein Abgeben der Bildungshoheit an externe Agenturen“, sagte Balzer. Die aber hätten eigene Interessen und „schaffen eine Scheinobjektivität". Die Intentionen der Akteure würden „nicht hinterfragt und die Bildung manipulativ verändert“ und zudem Entscheidungen an supranationale Organisation delegiert. Stattdessen sie aber "wieder in den Bereich der demokratischen Selbstbestimmung zurückgeholt werden“.


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