Mehrheit lehnt AfD-Vorschlag zur Schonung des Waldes vor Windrädern ab

12.03.2020 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Friedlinde Gurr-Hirsch (CDU), Staatssekretärin im Ministerium für ländlichen Raum, hat der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag „unseriöses Vorgehen“ vorgeworfen, weil ein von ihr eingebrachter Gesetzentwurf „nicht aus eigener Feder stammt“. Vielmehr brüsteten sich die Abgeordneten mit einem Vorstoß, der einem Gesetzentwurf der Thüringer CDU-Landtagsfraktion entspreche. "Und ich denke, wir sollten nicht einfach Gesetze, die hier im Land nicht nötig sind, übernehmen“, so die Staatssekretärin weiter. Mit einem Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für Baden-Württemberg will die AfD eine Schädigung des Waldes durch Windenergieanlagen ausschließen.

„Ein Hektar gefällter Wald und über 3 000 Tonnen Beton mit 200 Tonnen Stahl unter der Erde für jede einzelne Windenergieanlage sind auch für unseren Wald ein schädlicher Eingriff in die Natur“, so Udo Stein (AfD), der den Gesetzentwurf für seine Fraktion begründete, „von den Schäden bei Rotmilan und vielen anderen Vögeln, Fledermäusen und Insekten, von der Schädlichkeit auch für den Menschen einmal ganz zu schweigen.“ Gerade für CDU und FDP sei der Vorstoß „Prüfstein dafür, ob Sie, die Sie von Ihren Wählern gewählt worden sind, um bürgerlich-vernünftige, sachorientierte Umwelt-, Wirtschafts- und Energiepolitik zu machen, dies tatsächlich einlösen“.

Beide Fraktionen mochten sich allerdings nicht vereinnahmen lassen. Man könne, so Patrick Rapp (CDU), zugunsten der Antragsteller zwar durchaus einräumen, dass es tatsächlich enormes Diskussionspotenzial mit Bezug auf Windkraftanlagen in Wäldern gibt. Nicht selten werde vor Ort dagegen protestiert. Richtig sei auch, dass es bei entsprechenden Witterungseinflüssen, bei Sturmereignissen oder Trockenheit im Bereich von Windkraftanlagen zu zusätzlichen Problemen kommen kann.

Klar sei auch, dass eine Schädigung der Waldökosysteme vermieden werden muss. „Aber das ist die eine Seite der Medaille“, erläuterte Rapp, „und da hört es bei der AfD auf.“ Die Schlussfolgerung, „einfach die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald generell zu verbieten und schon ist das Problem gelöst, ist nach unserer Auffassung etwas zu kurz gesprungen“.

Für die FDP nannte Daniel Karrais das Landeswaldgesetz „definitiv die falsche Stelle, um hier Änderungen herbeizuführen“. Die AfD habe 100 Prozent Sachpolitik versprochen, täte sie das aber wirklich, „dann hätten Sie erstens eine Konsultation mit den Naturschutzverbänden, mit den Forstverbänden, mit den kommunalen und privaten Waldbesitzern gemacht. Dann hätten Sie zweitens nicht einfach nur einen Gesetzentwurf aus Thüringen abgeschrieben und noch einmal hier eingebracht“.

Auch Ex-Innenminister Reinhold Gall (SPD) griff die AfD an: Ihr Gesetzentwurf zeige, dass den Klimaveränderungsignoranten und den Energiewendegegnern kein Argument zu billig sei. Darunter die These, die Windkraftenergieanlagen beeinflussten die Leistungsfähigkeit unserer Wälder erheblich. Das allerdings sei Unsinn: „38 Prozent unseres Landes sind Waldfläche. Würden alle Windkraftanlagen, die bisher in Baden-Württemberg stehen, im Wald stehen, was nicht der Fall ist, dann wären gerade mal 0,025 Prozent betroffen, und wie man da von einer erheblichen Beeinträchtigung sprechen kann, das ist eigentlich nur Ihnen klar.“

Gurr-Hirsch erinnerte zudem daran, dass der Gesetzgeber bereits „einen sehr engen Maßstab für jegliche Art der Waldumwandlung angelegt hat“. Ein besonderes Verbot von Waldumwandlungen für die Errichtung von Windkraftanlagen sei daher weder erforderlich noch zielführend, denn für den Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Waldumwandlung würden regelmäßig geeignete Maßnahmen festgelegt. Deshalb habe die Waldfläche in vielen Teilen des Landes habe sie sogar zugenommen.


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