Strobl: Novelle ist „Meilenstein für unsere Polizistinnen und Polizisten“

12.03.2020 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 

Stuttgart. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die Debatte über die von der AfD beantragte Erweiterung des Polizeigewahrsams genutzt, um am Mittwoch für seine Pläne für ein neues Polizeigesetz zu werben: Die Grünen hatten Anfang der Woche dazu grundsätzlich ihr Einverständnis erteilt.

Strobl bezeichnete die Novelle als „Meilenstein für unsere Polizistinnen und Polizisten“. In Zukunft könne die Schulterkamera unter bestimmten Umständen auch in Wohnungen eingesetzt werden. Außerdem würden Personenkontrollen bei Großveranstaltungen wie etwa Fußballspielen erleichtert. Dies sei „wesentlich und wichtig“ für die Sicherheit im öffentlichen Raum, so Strobl.

Kritik bekam Strobl von Ex-Justizminister Rainer Stickelberger zu hören. Der SPD-Politiker warf dem Innenminister vor, mit seinen Polizeigesetznovellen bei der Bevölkerung Erwartungen zu wecken, die er nicht erfüllen könne. So werde die neu geschaffene Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) – dabei liest die Polizei in Messenger-Diensten mit – nur sehr selten angewandt.

Strobl erwiderte, dass es bei diesen Maßnahmen nicht auf die Masse ankomme. Wichtig sei, dass die Polizei diese Möglichkeit überhaupt habe. In eine ähnliche Kategorie gehöre auch die Bewaffnung mit Sprengmitteln. Der Innenminister ging auch auf den Einwand ein, dass die Quellen-TKÜ über lange Zeit technisch nicht zur Verfügung stand. Die Polizei könne solche Werkzeuge nur entwickeln, wenn zuvor die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen würden.

Auf das eigentlich aufgerufene Thema – die Erweiterung des Polizeigewahrsams – ging ein anderer Ex-Justizminister ein. Aus Sicht von Ulrich Goll (FDP) hat sich das bayerische Vorbild nicht bewährt. Statt Gefährdern würden dort Zechpreller und Trinker eingesperrt. Der Landtag lehnte den AfD-Gesetzentwurf mit großer Mehrheit ab.


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