FDP fordert in Pandemie mehr Rechte für Parlament

17.06.2020 
Redaktion
 
Foto: Landtag von Baden-Württemberg

Foto: Landtag von Baden-Württemberg

STUTTGART. Die FDP hält es für geboten, künftige und bereits bestehende Rechtsverordnungen der Landesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen. Dies stellte sie in der ersten Beratung des von ihr vorgelegten Gesetzentwurfs zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge Coronakrise der Covid-19-Pandemie klar.

Nico Weinmann warf der Landesregierung "angesichts der größten Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland grobe handwerkliche Schnitzer“ vor. Auflagen seien nicht stimmig, in sich widersprüchlich und schlichtweg rechtswidrig, kritisierte der FDP-Abgeordnete.

FDP: Landesregierung hat für Verwirrung gesorgt

Dadurch habe die Landesregierung Chaos und Verwirrung gestiftet. Dies hätte durch Rückfragen bei Praktikern verhindert werden können, so Weinmann. Als Beispiel nannte er die ursprüngliche Beschränkung der Ladenöffnung auf kleinere Ladengeschäfte und verwies auf die Aufhebung von Verordnungen durch Verwaltungsgerichte. Nun sei der Landtag gefordert, dass rechtswidrige Eingriffe in Freiheitsrechte nicht stattfinden.

Boris Weirauch von der SPD sieht den Gesetzentwurf als „wichtiges Signal aus der Miitte des Parlaments“. In der Zielsetzung sei die SPD einig mit der FDP. Weirauch verwies jedoch auf Unterschiede in den Details. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der noch im Landtag diskutiert werden soll.

Auch die Regierungsfraktionen kündigten „für die kommende Woche“ einen eigenen Gesetzentwurf an. Ulrich Sckerl von den Grünen betonte: „Es war die Stunde der Exekutive. Der Landtag war gut beraten, ein Stück zur Seite zu treten“. Der Grünen-Abgeordnete verwies auf den Erfolg der Maßnahmen. „Über Nacht musste gehandelt werden. Es gab keine Alternative, der Landtag hätte das nicht leisten können“, so Sckerl.

CDU: Land kommt erstaunlich gut durch die Krise

Er kündigte an, dass die Regierung die Verordnungen kritisch hinterfragen und korrigieren werde. Sein CDU-Kollege Arnulf Freiherr von Eyb sieht die von der FDP beklagte beachtliche Schieflage in Baden-Württemberg nicht. Auch er lobte, dass das Land erstaunlich gut durch die Krise komme. Was wäre gewesen, wenn sich das Parlament bei einer dringenden Auflage nicht hätte einigen können, fragte er.

Rüdiger Klos (AfD) warf der FDP vor, dass sie sich mit dem Gesetzentwurf profilieren wolle. Er kritisierte, dass die Liberalen ein Einzelfallgesetz vorgelegt hätten, das für künftige Pandemien keine Geltung habe. Er forderte eine allgemeine Fassung des Gesetzentwurfs. Auch für den Ex-AfD-Abgeordneten Harald Pfeiffer (parteilos) ist der Gesetzentwurf nicht konsequent genug.

Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) rechtfertigte die Verordnungen der Landesregierung.  Die Kontaktbeschränkungen oder die Einschränkungen der Gastronomie „hat niemand gerne gemacht“, so Luche. Er betonte, dass es keine Ausgangssperre gegeben habe und die Wirtschaft nicht lahngelegt worden sei. „Wir haben zu keinem Zeitpunkt eine Basta-Politik gemacht“, fügte er hinzu. „Wir haben immer mit den Menschen geredet“, lobte Lucha. Immer wichtig sei die Einbeziehung des Parlaments gewesen. „Wir haben es nicht ausgegrenzt“, sagte Lucha.

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Es sei gelungen, mit hohem Tempo die richtigen Entscheidungen zu treffen sowie Kommunen und Wirtschaft zu unterstützen.  Auch das Gesundheitssystem sei in kürzester Zeit hochgefahren worden. Er verwies darauf, dass die Landesregierung durch das Infektionsschutzgesetz zu Rechtsverordnungen berechtigt sei. Entsprechende Gesetze könne die Landesregierung aufgrund des Grundgesetzes erlassen. Das Vorgehen könne aber nicht von der Zustimmung des Parlaments abhängig gemacht werden, weil die Exekutive in der Lage sein müsse, unverzüglich auf die Pandemie zu reagieren. Denn im Zuge eines Infektionsgeschehens sei immer Gefahr im Verzug.

Im Sinne der Rechtssicherheit müsse jedoch sichergestellt werden, dass keine rechtlichen Schwebezustände entstehen, wenn der Landtag ermächtigt würde, die Rechtsverordnungen unverzüglich auszusetzen, gab Lucha zu bedenken. Den FDP-Entwurf sieht Lucha für die Notwendigkeiten einer Pandemie als ungeeignet an. Der Gesetzentwurf wurde an den Ständigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.


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Titelbild Staatsanzeiger