Betreute Personen sollen wählen dürfen

23.07.2020 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 

Stuttgart. Rund 6000 Menschen in Baden-Württemberg stehen in allen Bereichen unter Betreuung. Sie durften in der Vergangenheit nicht wählen. Derzeit gilt eine Übergangsregelung, die ihnen die Teilnahme an der Landtagswahl 2021 erlaubt. Nun sollen sie dauerhaft diese Möglichkeit erhalten. Dafür setzen sich Grüne, CDU, SPD und FDP ein.

Die beiden Regierungs- und die beiden Oppositionsparteien präsentierten am Mittwoch weitgehend deckungsgleiche Gesetzentwürfe. Der wesentliche Unterschied: Der Regierungsentwurf enthält einen Passus, der in die entgegengesetzte Richtung geht: der Ausschluss von der Wählbarkeit bei Bürgermeisterwahlen für geschäftsunfähige Personen. Innenstaatssekretär Wilfried Klenk (CDU) verwies darauf, dass der entsprechende Wunsch „von der kommunalen Praxis an uns herangetragen“ worden sei.


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Titelbild Staatsanzeiger