Debatten im Landtag: Grundsteuer ist nach wie vor umstritten

04.11.2020 
Redaktion
 

Stuttgart. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg eine neue Grundsteuer beschlossen. Ab 2025 werden alle Grundstücksbesitzer von den neuen Regelungen betroffen sein. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) appellierte am Mittwoch im Landtag noch einmal an alle Städte und Gemeinden, das Versprechen der Aufkommensneutralität zu erfüllen.

 „Die Einnahme von 1,8 Milliarden Euro stehen zu hundert Prozent den Kommunen zur Verfügung“, so Sitzmann. Die müssten aber, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, ihre Hebesätze anpassen. Die Finanzministerin wies in der zweiten Lesung im Landtag zugleich alle Berechnungen zurück, die gegenwärtig kursierten, um zu belegen, wie ungerecht das baden-württembergische Grundsteuermodell sei. Denn die basierten auf geltenden Hebesätzen, die aber - zur Einführung der neuen Grundsteuer - verändert würden. Seit Wochen muss sich die Landesregierung von SPD, FDP und AfD, aber auch vom Bund der Steuerzahler für sie Neuregelung kritisieren lassen. 

Notwendig geworden war sie nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Gerade darauf, dass „die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist, haben wir sehr viel Wert gelegt“, so Sitzmann. Für die SPD prophezeite dagegen Peter Hofelich, der frühere Staatssekretär im Finanzministerium, das Gesetz werde auf Dauer keinen Bestand haben. Es werde auch "nicht lautlos über die Bühne gebracht werden können, nur weil es erst 2025 in Kraft tritt“. Die Ministerin forderte er auf, "die Reißleine“ zu ziehen. Sitzmann konterte mit einer detaillierten Darstellung des von der SPD favorisierten Bundesmodells und hielt den Sozialdemokraten entgegen, dass „Sie doch nicht ernsthaft der Meinung sein können, die sei einfacher“.

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Auch der Finanzexperte der CDU-Fraktion Tobias Wald lobte die Neuregelung im Land als „einfach, transparent und verfassungskonform“. Seiner Fraktion sei besonders wichtig gewesen, dass Wohnen nicht teurer werde, „und das haben wir mit einem Abschlag für Grundstücke erreicht, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden“. Der Abgeordnete äußerte sich überzeugt, dass die Reform die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Thekla Walker (Grüne) hob die „ökologische Komponenten“ hervor. Auch habe der Gesetzgeber nicht „mit heißer Nadel gestrickt“, vielmehr hätten intensive Beratungen mit Verfassungs- und Steuerexperten sowie ein Vergleich mit anderen Modellen stattgefunden. „Renommierte Verfassungsrechtler hätten das modifizierte Bodenwertmodell "im Gegensatz übrigens auch zum Bundesmodell" als besonders verfassungsfest eingestuft, erklärte Walker. 


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