Justiz soll digital beraten können

04.11.2020 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung will aufgrund der Pandemie die Mitbestimmung an Gerichten, in der Staatsanwaltschaft und in den Personalvertretungen erleichtern. Denn die stünden vor der Herausforderung, so Justizministerin Guido Wolf (CDU) bei er Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs in den Landtag, „zur Vermeidung von Infektionsrisiken Präsenzsitzungen zu unterlassen“. Zugleich müsse aber deren Handlungs- und Beschlussfähigkeit gerade auch in Krisenzeiten erhalten bleiben.

Deshalb würden in rechtssicherer Weise digitale Beratungen ermöglicht. Als zweiter Schwerpunkt werde auch für die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen das elektronische Umlaufverfahren dem schriftlichen Umlaufverfahren gleichgestellt. „Entsprechende Regelungen im Personalvertretungsgesetz gibt es bereits“, so Wolf weiter. Auch diese Maßnahme sichere „die Effektivität der Mitbestimmung der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen unseres Landes in Krisenzeiten“.

Redner der Regierungsfraktionen loben Erleichterungen

Die Redner der Regierungsfraktionen lobten die Erleichterungen. „Wir begrüßen ausdrücklich die Einbringung dieses Entwurfs in dieser Zeit, in der Kontaktbeschränkungen notwendig sind und Ausnahmesituationen geschaffen werden müssen“, so Jürgen Filius (Grüne). Beim Vorliegen besonderer Umstände sei es zwingend notwendig, für einen reibungslosen Ablauf unseres Rechtsstaatsapparats Sorge zu tragen. Auch würden Zeit und Kosten gespart, weil Reisekosten nicht mehr anfielen.

Das Gesetz werde dafür sogar, sagte auch Arnulf von Eyb, „dass unsere Justiz vollumfänglich gerüstet und gewappnet ist und weiterhin arbeits- und handlungsfähig bleiben.“ Über die Pandemie hinaus würden Sitzungen in Form von Telefon- und Videokonferenzen möglich.

Gesetzentwurf ist laut FDP im Grunde gut, komme aber zu spät

Für die FDP kritisierte Nico Weinmann, wie rund acht Monate nach dem ersten Lockdown verstrichen seien und die Landesregierung erst mitten im zweiten Lockdown einen Gesetzentwurf vorlege, "mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll“. Dieses sei im Grundsatz gut, komm aber deutlich zu spät, denn „notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt“. Und weiter: „Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht.“ Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 1. März ändere nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. „Aber besser spät als nie“, sagte Weinmann, „und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.“  

Die Landesregierung habe nun mehr als ein halbes Jahr Zeit gehabt, die Resilienz und die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung so zu stärken, beklagte auch Boris Weirauch (SPD), „dass diese unter Pandemiebedingungen reibungslos funktioniert.“ Es sei richtig, die Arbeit auf eine neue Basis zu stellen. Das setze aber voraus, dass auch die Technik in ausreichendem Maß zur Verfügung steht, damit diese Videokonferenzen überhaupt durchgeführt werden können. Wir haben während der letzten Monate viel mit den Verbänden telefoniert und haben, als dies wieder möglich war, auch in persönlichen Zusammenkünften mit ihnen gesprochen“, berichtete der Mannheimer Abgeordnete, „dabei wurde immer wieder der Punkt angesprochen, dass die Technik beispielsweise in Gerichten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt wird.“ Auch das sei in der Verantwortung der Landesregierung.

Auf die AfD begrüßte die Möglichkeiten, die rückwirkende geschaffen würden. Es sei richtig, Sitzungen über elektronische Medien, über Video, Internet, Telefonie durchführen zu können. „Insofern begrüßen wir diesen Entwurf“, so Rüdiger Klos. Jetzt geht die Neuregelung zu den Beratungen in den Ständigen Ausschuss, bevor der Landtag noch vor Weihnachten endgültig entscheidet.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger