CDU und Grüne im Landtag begrüßen Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung

11.11.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Innenminister Thomas Strobl (CDU) nahm die Landtagsabgeordneten bei der zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung in den „Maschinenraum der kommunalen Flotte mit“, wie er zu Beginn seiner Rede sagte.

Das Kommunalabgabengesetz müsste angepasst werden, weil sich seit der letzten großen Änderung im Jahr 2005 geschehen sei. Seitdem sei es nur punktuell geändert worden. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen wurden seitdem geändert, auf die das Kommunalabgabengesetz verweist, etwa die Abgabenordung, die Datenschutzgrundverordnung oder das Baugesetzbuch, erklärte er.

Strobl hob folgende Regelungen im Kommunalabgabengesetz hervor: So sollen die Vorschriften über das Abgabenverfahren  modernisiert und aktualisiert und an verschiedenen Stellen die elektronische Datenübermittlung eingefügt werden. Zweitens sollen die Vorschriften an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Zudem werden mit dem Gesetz die Bestimmungen zum Anschluss und Erschließungsbeitragsrecht an die bundesgetzlichen Änderungen des Rechts der städtebaulichen Verträge angepasst.

Alle Debatten vom 11. Und 12. November 2020

Außerdem sieht das Gesetz die Obergrenze von 20 Jahren für die Festsetzung von Erschließungs- und Anschlussbeiträgen sowie von sonstigen Abgaben vor. Damit werde auch den Anforderungen der Rechtsprechung entsprochen, wie sie das Bundesverfassungsgericht formuliert habe, um die Abgabe von Gebühren zeitlich zu begrenzen. 

Kommunen sollen neben Gemeindenamen weitere Bezeichnungen führen können

Mit den sonstigen  Änderungen des Kommunalabgabengesetzes solle Bedürfnissen der kommunalen Praxis Rechnung getragen werden, etwa Rechtsgrundlagen Luftbilder zu erstellen, mit denen sie versiegelte Flächen ermitteln können, um damit die gesplittete Abwassergebühren zu berechnen.

Zudem sieht der Gesetzentwurf die Änderung der Gemeindeordnung vor. Kommunen sollen demnach erleichtert werden, neben dem Gemeindenamen, auch eine sonstige Bezeichnung zu führen. Dies diene der örtlichen Gemeinschaft und sei identitätsstiftend, so der Minister. Örtliche Besonderheiten,  geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde können nun mit einer Bezeichnung deutlich, auch auf den Ortstafeln, hervorgehoben werden. Allerdings muss der  Bezeichnung drei Viertel des Gemeinderats und schlussendlich das Innenministerium zustimmen.

Kritik von FDP und AfD

Zustimmung für den Gesetzentwurf kamen von den Abgeordneten Ute Leidig von der Grünen-Fraktion, Karl Klein von  der CDU und Rainer Hinderer von der SPD. Sie begrüßten den Entwurf, insbesondere die Möglichkeit für Kommunen weitere Ortsbezeichnung zu tragen.

Kritik kam von Erich Schweickert von der FDP. Die Hürden für weitere Ortsbezeichnungen änderten sich letztlich nicht, da nach wie vor das Innenministerium darüber entscheide, es stelle einen Flaschenhals dar. Zudem kritisierte er die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Bezug auf die zeitliche Obergrenze für Gebühren, die Kommunen von Hauseigentümern für die Erschließung von Straßen erheben können. Die Frist von 20 Jahren für die Gebührenerhebung gelte ab dem Zeitpunkt ab dem die Straßen „erstmalig endgültig hergestellt“ ist. Allerdings gebe es viele solcher Straßen, die dies noch nicht sind, weil im Bebauungsplan noch Dinge offen sind.

Udo Stein von der AfD kritisierte, dass im Gesetzentwurf völlig unterschiedliche Gesetzesänderungen zusammengefasst seien. Außerdem habe es zu lange gedauert, bis das Urteil des Bundesverfassungsgericht vor sieben Jahren, zu einer Anpassung des Kommunalabgabengesetz geführt habe.

Der Gesetzentwurf geht nach der Aussprache wieder in den Innenausschuss.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger