Landtag halbiert Quorum für Unterstützerunterschriften

12.11.2020 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Donnerstag das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zu den Unterstützerunterschriften für Kleinparteien umgesetzt. Das Gericht hatte am Montag entschieden, dass die gesetzliche Vorgabe, mindestens 150 Unterschriften pro Wahlkreis zu sammeln, unter Pandemiebedingungen der Landesverfassung widerspricht. Bei der Landtagswahl 2021 reichen nun 75 Unterschriften.

Mehrere Redner betonten, dass die Lösung einmalig sei. Ein Änderungsvorschlag der AfD, der darauf abzielte, die Grenze auf 50 zu senken, wurde verworfen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) wies darauf hin, dass der Landtag schnell gehandelt habe. Timm Kern rechnete vor, dass die im Landtag nicht vertretenen Parteien nur zwischen 0,056 und 0,087 Prozent der Wahlberechtigten eines Wahlkreises davon überzeugen müsste, für sie eine Unterstützerunterschrift zu leisten.

Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) und Reinhold Gall (SPD) machten der CDU klar, dass man mit der Pandemie auch eine Erleichterung der Briefwahl begründen könnten, gegen die sich die Christdemokraten. Gall kündigte an, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Landtag einzubringen. Die Grünen waren mit einem entsprechenden Vorschlag am Veto ihres Koalitionspartners gescheitert.


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