Bevölkerungsschutz: Rechte der Ehrenamtlichen sollen gestärkt werden

12.11.2020 
Redaktion
 

Stuttgart. In erster Lesung haben die Landtagsabgeordneten am Donnerstag über das „Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg“ beraten. Es gab mehrheitlich Lob für den Gesetzentwurf. Von allen Fraktionen gab es geschlossen Lob für das Engagement der Ehrenamtlichen im Land.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, in besonderen Einsatzlagen, ohne das der Katastrophenfall ausgerufen wurde, Ehrenamtliche vom Arbeitsplatz freizustellen und für die Entgeltfortzahlung aufzukommen. Dies hatten Hilfsorganisationen auch angesichts der Corona-Krise gefordert. Dafür soll der Begriff „außergewöhnliche Einsatzlage“ – gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen durch die Corona-Krise - neu definiert werden. Auch Kosten für Fortbildung und Einsatzausrüstung sollen übernommen werden.  

Landesregierung hat ehrenamtlich tätige Menschen im Blick

Wie der Staatssekretär im Innenministerium, Wilfried Klenk (CDU), sagte, diene das Gesetz der Stärkung dieses Ehrenamts im Bevölkerungsschutz. Wie man die nötige Hilfe leistet, wüssten die Einsatzkräfte selbst am besten. Aufgabe des Landes sei es, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Gesetzentwurf habe daher die ehrenamtlich tätigen Menschen im Blick, die das Bevölkerungsschutzsystem tragen. Es bietet für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte eine solide Rechtsgrundlage, sofern diese nicht bereits etwa durch das Feuerwehrgesetz, das THW-Gesetz oder das Rettungsdienstgesetz abgesichert seien.  

CDU: "Ein guter Tag für das Ehrenamt"

Grüne, CDU und SPD fanden überwiegende lobende Worte für den Gesetzentwurf, es sei guter Tag für das Ehrenamt, wie Ulli Hockenberger (CDU) zusammenfasste. Für die SPD erinnerte Rainer Hinderer daran, dass auch noch ein Entwurf für das Leitstellengesetz ausstehe, das für den Rettungsdienst habe man ja bereits abgeschrieben.  Für die FDP stellte Ulrich Goll Zustimmung in Aussicht, sobald er den Entwurf bewerten könne. Angesichts der Vielzahl von eingebrachten Gesetzentwürfen, komme man kaum noch hinterher, sich in die Texte einzulesen.

Für die AfD kritisierte Daniel Rottmann, dass das Engagement der Ehrenamtlichen nicht ausreichend geschätzt werde. Wenn man sich einmal anschaue, worum es in dem Gesetz gehe, seien die Rechte der Ehrenamtlichen nur ein kleiner Punkt. Vielmehr gehe es um ein Verwaltungsgesetz.    


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Titelbild Staatsanzeiger