Landesrichtergesetz: Pflicht zu stärkerer Fortbildung im Familienrecht

03.12.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Hinter dem Tagesordnungspunkt „Änderung des Landesrichter und –staatsanwaltsgesetzes“ verbargen sich nach Angaben von Justizminister Guido Wolf (CDU) zum Teil sehr technische und kleinteilige Punkte, zum anderen gibt es punktuelle Änderungen, die nach Ansicht des Ministers durchaus politische Tragweite haben. Damit meinte er insbesondere die Konkretisierung der richterlichen Fortbildungspflicht, vor allem im Bereich der Familiengerichte.

Wolf erklärte, dass sein Ministerium damit nach dem Missbrauchsskandal von Staufen eine Empfehlung der Kommission Kinderschutz aufgenommen habe. Dies bedeutet beispielsweise für Familienrichterinnen und –richter mit Übernahme eines Referats die Pflicht, sich fortzubilden. Flankiert werden sollen die Maßnahmen durch eine Qualifizierungsoffensive.

Außerdem soll durch die Gesetzesänderungen die Möglichkeit von Gemeinden erweitert werden, Ratsschreiberinnen und Ratsschreiber zur Vornahme öffentlicher Beglaubigungen zu bestellen, unabhängig von der Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle. Dies komme ehrenamtlichen und gemeinnützigen  Vereinen bei Beglaubigungen zugute, da für sie dies kostenlos sei, so Wolf. Er wies außerdem darauf hin, dass künftig auch Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger eine Robe tragen sollen. Damit werde der Beruf aufgewertet.

Den Vorschlägen des Ministers stimmten alle Fraktionen im Wesentlichen zu. Es wurde zwar das Spannungsfeld zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Fortbildungspflicht angesprochen, aber nur die AfD sprach von der Gefahr politisch-ideologischer Einflussnahme durch Fortbildung. Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzentwurf nach der ersten Lesung an den Ständigen Ausschuss überwiesen.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger