Heftige Debatte über Kauf der EnBW-Aktien

02.02.2011 
Redaktion
 
Landtag
Foto: © Der Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart. Der Kauf der EnBW-Aktien hat den Landtag an diesem Mittwoch erneut in einer aktuellen Debatte beschäftigt. SPD-Vize-Fraktionschef Nils Schmid bekräftigte seine Vorwürfe, Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) habe das Parlament nicht richtig über den Kauf des Aktienpakets informiert.

Schmid zeigte etliche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Übernahme des Aktienpakets vom französischen Energieversorger EDF auf: Mappus habe bei der Landtagsdebatte im Dezember erklärt, dass zur Frage, ob der Notparagraf - mit dem der Finanzminister laut Landesverfassung ohne Parlamentsbeschluss über Haushaltsausgaben entscheiden kann - bei diesem Geschäft anwendbar ist, vorab ein juristisches Gutachten eingeholt worden sei. Dieses Gutachten, datiert auf den 15. Dezember und damit neun Tage nach dem Aktienkauf, ging den Abgeordneten und der Presse inzwischen zu. Das Datum wurde von Seiten des Staatsministeriums damit begründet, dass es im Vorfeld Memos von der Anwaltskanzlei gegeben habe. Später hieß es dann, die Beratung sei mündlich erfolgt. Für Schmid folgte daraus, dass das Gutachten zum Zeitpunkt des Aktienkaufs nicht existierte und Mappus das Parlament und die Öffentlichkeit belogen habe.

Stellungnahme der Kanzlei Gleiss Lutz, die die Landesregierung beim Kauf des EnBW-Aktienpakets von der EDF beraten hat vom Mittwoch nachmittag: „Die Praxis, Ergebnisse einer rechtlichen Prüfung zunächst nur mündlich vorzutragen, ist bei großen Transaktionen nicht unüblich, zumal wenn höchste Vertraulichkeit geboten ist. In unserer Stellungnahme vom 15. Dezember 2010 haben wir  lediglich schriftlich niedergelegt, was dem Staatsministerium vor dem 6. Dezember 2010 mündlich vorgetragen worden war. Diese schriftliche Stellungnahme war in Inhalt und Substanz deckungsgleich mit der mündlichen Bewertung.“

Inhalt und Form nicht voneinander zu trennen

Grundsätzlich hielt Schmid zwar den Kauf der Aktien für richtig. Schließlich hat auch die SPD in ihrem Wahlprogramm festgeschrieben, die Anteile nicht weiter verkaufen zu wollen, sondern für eine aktive Wirtschaftspolitik zu nutzen. Doch Schmid machte auch deutlich, dass man Inhalt und Form bei einem Geschäft dieses Ausmaßes nicht trennen könne. SPD und Grüne gehen davon aus, dass die Landesregierung beim Aktienkauf einen Verfassungsbruch begangen hat und wollen dagegen auch vor den Staatsgerichtshof ziehen.

Schmid machte deutlich, dass Mappus von den Sozialdemokraten „keinen Freifahrschein“ bekomme, wenn er am Parlament vorbei agiere. Hinzu käme noch, dass der Ministerpräsident gesagt hätte, dass er in diesem Fall wieder genauso handeln würde. Damit begebe er sich auf einen Weg jenseits der Spielregeln. „Das tut dem Land nicht gut“, so Schmid. Er warf Mappus vor, einen Regierungsstil zu etablieren, der auf Geheimhaltung beruhe. „Demokratie lebt von Transparenz. Sonst ist auch keine demokratische Kontrolle mehr möglich in diesem Land“, so Schmid.

Frage nach der Stellung des Landtags

Unterstützung bekam Schmid vom Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann. „Es geht um die Frage, welche Stellung hat der Landtag von Baden-Württemberg in den Augen der Regierung“, machte er deutlich. Dies sei eine entscheidende Frage in Zeiten, in denen das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen abnehme. Auch für ihn lagen die Ungereimtheiten bei der Frage nach dem eingeholten Gutachten klar auf der Hand. Zum Thema mündliches Gutachten sagte er: „Sie glauben doch ernsthaft selber nicht, dass man da von einem Gutachten sprechen kann.“ Unklar sei auch, in welchem Zeitraum der Finanzminister informiert wurde, der über die Anwendung des Notparagrafen zu entscheiden hatte. Kretschmann warf Mappus vor, die verfassungsrechtlichen Kontrollrechte des Parlaments zu behindern und das Parlament zu missachten.

Für den CDU-Fraktionschef Peter Hauk stand außer Frage, dass beim Kauf der EnBW-Aktien alles mit rechten Dingen zugegangen war. Er verwies auf eine Mitteilung der mit dem Gutachten beauftragten Kanzlei, wonach der Ministerpräsident wahrheitsgemäß erklärt habe, dass die Kanzlei das Gutachten erstellt habe und dieses aufgrund der Vertraulichkeit mündlich erstattet worden sei. Der Ankauf der Aktien ist nach Ansicht Hauks richtig und notwendig gewesen. Sein Kollege von der FDP, Hans-Ulrich Rülke, betonte, dass das Geschäft nicht ohne das Parlament gemacht worden sei. Dieses hatte in der Sitzung vom 15. Dezember mit den Stimmen von CDU und FDP nachträglich zugestimmt.

Rau: Parlament wurde so schnell wie möglich informiert

Mappus selbst ergriff das Wort nicht. Sein Staatsminister Helmut Rau (CDU) erklärte nochmals die Bedeutung des Geschäfts aus Sicht der Landesregierung. „Wir haben dafür Sorge getragen, dass das Parlament so schnell wie möglich informiert wurde“, sagte Rau. Auch sei das Vorgehen gründlich mit den Anwälten geprüft worden. Die Qualität der Expertise habe voll und ganz überzeugt. Dabei komme es nicht darauf an, ob diese drei oder 30 Seiten lang sei. Er sprach von bösen, verleumderischen Vorwürfen gegen Mappus und warf der Opposition vor, den Staatsgerichtshof zu missbrauchen.

Eine Landtagsdebatte im Vorfeld des Kaufs hätte bloß den Aktienpreis nach oben getrieben und Spekulanten reich gemacht, so Rau. Eine solche Debatte hatte die Opposition allerdings auch nicht gefordert. Sie hatten kritisiert, dass weder die Fraktionsvorsitzenden noch der Finanzausschuss im Vorfeld informiert worden waren. Beides hätte nicht-öffentlich und am Wochenende stattfinden können.


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Titelbild Staatsanzeiger