Elektronische Verwaltung: FDP-Gesetzentwurf trifft auf offene Ohren

29.09.2021 
Redaktion
 

STUTTGART. Mit ihrem ersten Gesetzentwurf, den die FDP-Fraktion in dieser Legislaturperiode einbringt, soll die Digitalisierung und vor allem die Nutzung offener Daten einen großen Schritt voranbringen. Als Beispiel  zum  „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg“ nannte Daniel Karrais die Veröffentlichung der Ergebnisse der Bundestagswahl. Daten wie die Verkehrsauslastung von Straßen oder die Belegung von Kindertagesstätten sollen ohne komplizierte Anträge verfügbar gemacht werden.  

„Hohes Wertschöpfungspotenzial“

Dies gehört für Karrais zu einer modernen und zeitgemäßen Verwaltung. Nicht nur die Transparenz werde für Bürger deutlich erhöht, sondern auch die Teilhabe gestärkt, weil sich alle selbstständig informieren könnten. Offene  Daten seien aber auch für die Wirtschaft interessant. Mit diesen könnten Unternehmen Geschäftsmodelle entwickeln. Die FDP sieht darin ein „hohes Wertschöpfungspotenzial“. Für die Verwaltung sieht die FDP die Chance, Prozesse zu verbessern. Karrais begrüßte die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände, bedauerte jedoch deren Skepsis im Blick auf die zum Teil fehlende digitale Ausstattung der Verwaltung.

Peter Seimer von den Grünen warf der FDP in seiner ersten Rede vor dem Landtag vor, ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben der grün-schwarzen Koalition gekapert zu haben. Die Grünen seien für die Digitalisierung qualitativer Daten. Seimer räumte auch ein, dass daraus Geschäftsmodelle entstehen können. Das Statistische Landesamt sei federführend mit der Umsetzung des Vorhabens betraut worden.

Grünen kritisieren Formulierungen im Gesetzentwurf

Der grüne Abgeordnete kritisierte, dass im Gesetzentwurf die Veröffentlichung von Rohdaten ohne Filter vorgesehen sei. Außerdem fehle der Hinweis darauf, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und Unternehmen möglich sein dürfen. Seimer sprach von „kuriosen Formulierungen“ und empfahl der FDP die „Arbeit den Profis zu überlassen“. Karrais verwahrte sich gegen die Vorwürfe. Er betonte, dass seine Fraktion bereit sei, kritische Punkte aufzunehmen. Niemand könne erwarten, dass in der ersten Lesung ein perfektes Gesetz vorgelegt werde.  

Auch Isabell Huber (CDU) wies darauf hin, dass das Vorhaben im Koalitionsvertrag stehe. Die Corona-Pandemie habe die Notwendigkeit des E-Governments nochmals deutlich gemacht. Sie lobte Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Schon mehr als 200 digitale Verwaltungsleistungen seien bisher zur Verfügung gestellt worden. Die sachgerechte Bereitstellung offener Daten sind ihrer Einschätzung nach der nächste Schritt.

SPD begrüßt Entwurf

Die SPD begrüßte den Entwurf der FDP. „Baden-Württemberg hinkt hinterher bei der Digitalisierung der Verwaltung“, kritisierte Sascha Binder. Dass es daran mangele, hängt für ihn mit  dem zuständigen Minister Thomas Strobl zusammen. Im Koalitionsvertrag sei vorgesehen, das Vorhaben nur schrittweise umzusetzen in den einzelnen Ministerien. Anstatt Kleinstaaterei fordere Binder die Große Linie.

Die AfD betonte, dass sie schon seit 2018 entsprechende Vorstöße für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung mache, ohne Gehör im Parlament zu finden. Sie begrüßte den FDP-Vorstoß. Daniel Lindenschmid prangerte das „Siebenschläfertum“ der anderen Fraktionen an. Das Land stehe hinten an bei der Versorgung mit Glasfaserkabeln oder der vollständigen Abdeckung bei Mobilfunknetzen. „Das muss flächendecken sein“, forderte Lindenschmid.

„Änderungen nicht übers Knie brechen“

Wilfried Klenk (CDU), Staatssekretär im Innenministerium teilte grundsätzlich die Anliegen der FDP. Er kritisierte, dass „der Gesetzentwurf zu den Kosten schweigt“. Er bedauerte, dass in der vergangenen Legislaturperiode eine Regelung zu  Open Data nicht zustande gekommen sei. Klenk erläuterte, dass die Änderung des E-Government-Gesetzes nicht übers Knie gebrochen werden könne, sondern Zeit brauche. Dafür, dass für Online-Verwaltungsakte nicht mehr die Originaldokumente gebraucht werden, müssten die Register erst noch vernetzt werden. „Hier stehen wir noch am Anfang“, führte der Staatssekretär aus.

Auch bei der digitalen Veröffentlichung von Mitteilungen und amtlichen Bekanntmachungen brauche man noch Zeit. Die digitale Verkündigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen soll jedoch bald kommen, kündigte Klenk an. Er wolle „eine gesetzgeberische Lösung aus einem Guss“ und keine „Insellösungen“, wie im Entwurf der FDP.


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