Kein Rechtsanspruch auf Zugang zum beruflichen Gymnasium

01.03.2011 
Redaktion
 

Stuttgart. Auch in Zukunft haben Realschulabsolventen keinen rechtlichen Anspruch auf den Zugang zu einem beruflichen Gymnasium in Baden-Württemberg. Selbst dann nicht, wenn sie formale Voraussetzungen wie einen entsprechenden Notendurchschnitt mitbringen.

Wer einen Gesetzentwurf verfasst, muss sich an gewisse Regeln halten. Dazu gehört, dass der Entwurf begründet wird. Dass die Zielsetzung genannt, die wesentlichen Inhalte zusammengefasst und die möglichen Kosten taxiert werden. Auch Alternativen müssen die Verfasser nennen, oftmals findet sich unter diesem Punkt jedoch bloß ein Wort: Keine.

Anders ist das bei dem Gesetzentwurf, mit dem die SPD einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einem beruflichen Gymnasium durchsetzen will. „Beibehaltung des bisherigen unbefriedigenden Zustands“, heißt es darin.

Von Bewerbern und Abgewiesenen

Mit zwei Zahlen hat der SPD-Abgeordnete Gunter Kaufmann während einer Debatte im Landtag den Zustand skizziert: Insgesamt 27 000 zugangsberechtigte junge Menschen hätten sich im vergangenen Schuljahr für die Eingangsklassen an den beruflichen Gymnasien beworben. Doch 9000 von ihnen hätten keinen Platz bekommen. „Das ewige Mantra ,kein Abschluss ohne Anschluss‘ muss von den Betroffenen als Hohn empfunden werden“, sagte Kaufmann.

Der Grüne Siegfried Lehmann mahnte Handlungsbedarf an. „Der Rechtsanspruch ist notwendig und richtig“, sagte er.

Der eine Ausbau ist beschlossen, der nächste zugesagt

Kultusstaatssekretär Georg Wacker (CDU) schätzte das in seiner Rede anders ein. In den vergangenen Jahren seien die beruflichen Gymnasien im Land kontinuierlich ausgebaut worden. Und dieser Weg werde weiter fortgesetzt, indem im kommenden Schuljahr 100 neue Einstiegsklassen eingerichtet würden.

Wacker sagte zu, dass auch im darauffolgenden Schuljahr ein Ausbau erfolge. Wie die FDP-Abgeordnete Heiderose Berroth hielt Wacker eine gesetzliche Regelung nicht für nötig.


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