Mappus‘ Fauxpas macht Wahl nicht ungültig

09.11.2011 
Redaktion
 
Ex-Regierungschef hat bei der Stimmabgabe drei Fehler gemacht

Stuttgart. Noch eine Verfehlung von Stefan Mappus. Dem abgewählten Ministerpräsidenten werden drei Fehler bei seiner Stimmabgabe am 27. März zur Landtagswahl vorgeworfen. In seinem Pforzheimer Wahllokal hatte er in Interviews für die CDU geworben. Aus Sicht des Wahlprüfungsausschuss des Landtages verstieß diese unzulässige Wahlpropaganda gegen das Landtagswahlgesetz.

Außerdem hatte der Ex-Regierungschef seinen Stimmzettel gemeinsam mit dem seiner Frau in Wahlurne eingeworfen. Und letztlich stand diese Wahlurne mitten im Raum und nicht - wie vorgeschrieben - in der Nähe des Wahlvorstands. Die Wahl sei durch die Fehler aber nicht gravierend beeinflusst worden, stellte heute auch der Stuttgarter Landtag fest.

Das Parlament beschäftigte sich auch mit weiteren Einsprüchen zur Landtagswahl, die allesamt nicht gravierend und entscheidend gewesen sind: Deshalb bleibt die Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 27. März gültig. Wie der Wahlprüfungsausschuss des Landtags wies auch das Parlament die zwölf Einsprüche gegen die Wahl ab.

Landeswahlleiterin Christiane Friedrich, die während der Debatte auf der Tribüne saß, hatte zuvor erklärt, sie sehe es auch mit Blick auf die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November als nötig an, erneut auf die Regeln in Wahllokalen hinzuweisen.


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Titelbild Staatsanzeiger