Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben sich jüngst mit dem Begriff „Bio-Regionalität“ in Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich beschäftigt. Sie prüften beide Wortteile getrennt voneinander im Hinblick auf das Vergaberecht. Ihr Fazit: Regionalität als Kriterium kann vergaberechtskonform sein, wenn es als Qualitätsmerkmal im Sinne materieller (in diesem Fall kulinarischer) Qualität verstanden wird.
Bezug auf DGE-Qualitätsstandards
Um dies auszudrücken, könnte eine Bezugnahme auf die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) eine Lösung sein. Der aktuelle DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kindertagesstätten erwähnt nämlich beispielhaft als positives Kriterium sowohl den Einsatz ökologisch erzeugter als auch „einheimischer“ Lebensmittel. Laut Analyse hat die Vergabekammer Niedersachsen 2020 in einer seiner Entscheidungen die Bezugnahme auf diese anerkannten Standards nicht beanstandet. Die Analysten formulieren ihr Fazit dennoch vorsichtig. „Setzt man den Begriff der „Bio-Regionalität“ in der Gemeinschaftsverpflegung mit erhöhter materieller Produktqualität und Umweltschutzförderung gleich, erscheint eine Aufnahme dieses Merkmals in der Leistungsbeschreibung bei EU-weiten Ausschreibungen unter dem Gesichtspunkt der Qualität als auch unter umweltbezogenen Aspekten grundsätzlich möglich“, heißt es. Ein zu pauschales Abstellen auf die regionale Herkunft könne jedoch problematisch sein.
Quellen
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