Vergabelexikon
Schwellenwerte europäisch

Erreicht ein Auftrag einen festgelegten Nettoauftragswert sog. Schwellenwerte, müssen EU-Länder bei der Vergabe nach dem Kartellvergaberecht, 4.Teil des GWB, zusätzlich zum nationalen Recht EU-Vorgaben berücksichtigen.
Derzeit liegen die Schwellenwerte bei:

  • 5.382.000 Euro für Bauaufträge 
  • 215.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber 
  • 140.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden 
  • 431.000 EUR Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern
  • 431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich 
  • 5.382.000 Euro für Konzessionsvergaben

Alle 2 Jahre werden die Schwellenwerte von den EU-Vergaberichtlinien bestimmt und neu angepasst, zuletzt 2022.

vgl. Schwellenwerte national
vgl. EU-Schwellenwerte

Schulungen/Termine

Einen Überblick finden Sie hier.