Vergabelexikon
Digitale Signatur

Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist die digitale Signatur. Mit der digitalen Signatur werden elektronische Dokumente rechtssicher unterschrieben und identifizieren Sie als Urheber eines Dokuments. Darüber hinaus zeigen sie, ob nach dem signieren und übermitteln des Dokuments noch Änderungen vorgenommen wurden.

Im Vergaberecht unterscheidet man zwischen der „Fortgeschrittenen elektronischen Signatur“ und der „Qualifizierten elektronischen Signatur“. Hier entscheidet meist die Vergabestelle, welche Signatur einzusetzen ist.

Weitere Informationen zur digitalen Signatur und den Anbietern finden Sie hier.

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