Vergabelexikon
Bieterfrage

Bei Unklarheiten oder Mängeln in den Vergabeunterlagen können Bieter durch Bieterfragen Aufklärung von Seiten des öffentlichen Auftraggebers verlangen. Diese müssen die geforderte Auskunft spät. bis 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erteilen.


vgl. Verhandlungsverfahren

Schulungen/Termine

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