Glossar
Wertungsstufen

Angebote müssen nach Ihrem Eingang in vier Stufen geprüft und gewertet werden.

  • Wertungsstufe eins: formale Prüfung der Angebote und ggf. Ausschluss von Bietern, falls inhaltliche oder formale Mängel vorliegen
  • Wertungsstufe zwei: Prüfung der Bietereignung  
  • Wertungsstufe drei: Überprüfung der Angemessenheit des Preises
  • Wertungsstufe vier: Auswahl das wirtschaftlichsten Angebots anhand der angegebenen Zuschlagskriterien

Die einzelnen Stufen müssen getrennt voneinander und in der vorgegebenen Reihenfolge geprüft werden und dürfen nicht vermischt werden.

Schulungen/Termine

Einen Überblick finden Sie hier.