Vergabelexikon
Nicht-Offenes Verfahren

Der Begriff „nicht-offenes Verfahren“ beschreibt eine beschränkte Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Basis europarechtlicher Grundlagen (EG).

vgl. offenes Verfahren

vgl. beschränkte Ausschreibung

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