Vergabelexikon
Dienstleistungsauftrag

Als Dienstleistungsaufträge werden nach § 103 Abs. 4 GWB sämtliche öffentliche Aufträge bezeichnet, die weder Bau- noch Lieferleistungen zum Gegenstand haben. Bei Aufträgen, die sowohl die Lieferung von Waren als auch die Ausführung von Dienstleistungen umfasst, entscheidet der höhere Wert der jeweiligen Leistung über die Art des Auftrags.

vgl. Bauauftrag
vgl. Lieferauftrag

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