Vergabelexikon
Inhouse-Geschäft / Inhouse-Vergabe

Wenn ein öffentlicher Auftrag an ein Unternehmen vergeben wird, welches wie z.B. eine eigene Dienststelle vom Auftraggeber kontrolliert wird, bezeichnet man diesen Vorgang als Inhouse-Vergabe oder Inhouse-Geschäft. Für ein solches Geschäft müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Es darf kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner an dem beauftragen Unternehmen beteiligt sein.
  • Die sonstigen Geschäfte des Auftragnehmers für nicht-öffentliche Auftraggeber dürfen nur eine untergeordnete Bedeutung haben.

Schulungen/Termine

Einen Überblick finden Sie hier.